Auf Arbeitgeber kommen ab 1. Januar 2026 höhere Lohnkosten zu. So hat das Bundeskabinett am Mittwoch die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn in den nächsten beiden Jahren gestaffelt angehoben:
- zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde
- zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde
Größte Anhebung seit Einführung des Mindestlohns
Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro die Stunde. Die nun anstehende Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Der Mindestlohn steigt damit im ersten Schritt 2026 um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent.
„Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit – und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen“, zeigt sich Ministerin Bas zufrieden. Die Anhebung des Mindestlohns um insgesamt fast 14 Prozent sei „die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.“
Massive Kritik aus der Logistikbranche
Die Transport- und Logistikwirtschaft dagegen befürchtet eine noch stärkere Belastung für die Unternehmen. Als direkte Reaktion auf den Beschluss der Mindestlohnkommission im Sommer warnten mehrere Logistikverbände in einer gemeinsamen Erklärung vor dem nächsten großen Kostensprung für die Unternehmen des Logistiksektors. Sabine Lehmann, Geschäftsführerin des Landesverbands Bayerischer Spediteure (LBS), sagte: „Diese zusätzlichen Lohnkosten verschwinden nicht im Nirwana, sie werden sich in Preisen niederschlagen.“