Fahrverbote: Nur noch digitale Erfassung für ausländischer Fahrer geplant

27.10.2025 14:01 Uhr | Lesezeit: 2 min
Leere A99
Der Bundestag berät über ein Gesetz zur digitalen Erfassung von Fahrverboten (Symbolbild)
© Foto: picture alliance/SvenSimon/Frank Hoermann

Für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine sollen Fahrverbote in Deutschland künftig nur noch digital erfasst werden. Die Bundesregierung plant, entsprechende Einträge nicht mehr direkt auf den Führerscheinen vorzunehmen.

Die Bundesregierung will  laut einer Mitteilung des Bundestags das Verfahren bei Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine neu regeln. Nach einem Gesetzentwurf (21/2375) sollen Fahrverbote künftig nicht mehr direkt auf den Führerscheinen vermerkt werden, wenn die betroffene Person keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Stattdessen soll die Information künftig im Fahreignungsregister (FAER) hinterlegt werden, sodass Kontrollbehörden sie dort abrufen können.

Regierung setzt EuGH-Urteil um

Mit der geplanten Änderung setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2021 um. Der EuGH hatte entschieden, dass Mitgliedstaaten nicht berechtigt sind, auf EU- oder EWR-Kartenführerscheinen von Personen ohne Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet einen Vermerk über ein Fahrverbot anzubringen. Das Verbot, in Deutschland zu fahren, soll künftig ausschließlich im Register dokumentiert werden.


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