Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im September 2025 um 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Diese Daten beruhen auf vorläufigen Ergebnissen. Zu beachten ist, dass Anträge erst nach der ersten Entscheidung der Insolvenzgerichte in die Statistik einfließen. Der eigentliche Antragstermin liegt laut Destatis häufig rund drei Monate zuvor.
Im Juli 2025 meldeten die Amtsgerichte 2.197 Unternehmensinsolvenzen, das sind 13,4 Prozent mehr als im Juli 2024. Die Forderungen der Gläubiger summierten sich auf rund 3,7 Milliarden Euro – ein Anstieg gegenüber den 3,2 Milliarden Euro des Vorjahresmonats.
Verkehr und Lagerei mit höchster Insolvenzquote
Im Branchenvergleich zeigt sich der Bereich Verkehr und Lagerei besonders betroffen. Hier verzeichnete Destatis 12,7 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen. Das ist der höchste Wert aller Wirtschaftsabschnitte. Es folgen das Gastgewerbe sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen – etwa Zeitarbeitsfirmen – mit jeweils 9,9 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.
Auch Privatpersonen meldeten häufiger Insolvenz an: Im Juli 2025 gab es 7.553 Verbraucherinsolvenzen, 12,9 Prozent mehr als im Juli 2024. Damit setzt sich der Trend steigender Insolvenzfälle sowohl bei Unternehmen als auch bei Verbrauchern fort.
Hinweise zur Statistik
Die Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamts erfasst ausschließlich Geschäftsaufgaben, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Andere Geschäftsaufgaben – etwa durch freiwillige Schließung oder Verkauf – fließen nicht ein.
Die monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren gelten als vorläufig, da sie auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte beruhen. Sie gelten als experimentelle Daten, weil sie methodisch noch nicht die Belastbarkeit amtlicher Statistiken erreichen.
Rund 30 Prozent aller Insolvenzverfahren in Deutschland entfallen auf Regelinsolvenzverfahren. Davon betreffen etwa 55 Prozent Unternehmen. Weitere Fälle betreffen wirtschaftlich tätige Personen, etwa persönlich haftende Gesellschafter einer oHG oder ehemals Selbstständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit verwendet Destatis Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister. Als Unternehmen gelten rechtliche Einheiten, die wirtschaftlich selbstständig tätig sind – darunter Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder Einzelunternehmen.