Mercosur-Abkommen landet beim EuGH

21.01.2026 14:09 Uhr | Lesezeit: 3 min
EU-Parlament
Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburgfür eine Überprüfung des Abkommens durch den EuGH
© Foto: Thomas Burgert

Über 25 Jahre wurde über das Mercosur-Abkommen verhandelt, nun aber hat das Europaparlament für eine Prüfung durch den EuGH gestimmt, womit sich der Ratifizierungsprozess weiter verzögert.

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das EU-Freihandelsabkommen mit Ländern des südamerikanischen Mercosur-Staatenbunds vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüfen zu lassen. Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg für einen entsprechenden Antrag. Das Parlament zeigte sich gespalten bei der Entscheidung: 334 Stimmen gab es für eine Überprüfung, 324 dagegen. 11 Abgeordnete enthielten sich. Das Parlament fordert mit dem Beschluss seine Präsidentin auf, den EuGH anzurufen und um ein Gutachten zum Mercosur-Abkommen zu bitten. Der Antrag war hauptsächlich von Linken und Grünen eingereicht worden.

Kritik vor allem von Linken und Grünen

Linke und Grüne kritisieren vor allem die Aufspaltung des Abkommens in zwei Teile: Der Deal besteht einerseits aus einem Partnerschaftsabkommen, das als umfassender politischer Teil auch in den Mitgliedsstaaten der EU ratifiziert werden muss, und andererseits aus einem Handelsteil, der nur noch der Zustimmung des EU-Parlaments bedarf. Das sei eine Umgehung nationaler Parlamente, heißt es. Das Abkommen war am Samstag in Paraguay nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen unterzeichnet worden. Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll der Austausch von Waren und Dienstleistungen angekurbelt werden.

Dauer der Prüfung durch den EuGH ist unklar

Durch das Warten auf das EuGH-Gutachten könnte sich der Ratifizierungsprozess des Abkommens mit den vier Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay erheblich verzögern. Theoretisch könnte es allerdings schon zuvor vorläufig angewandt werden, wenn die EU-Kommission eine entsprechende Entscheidung trifft. Wie lange es dauert, bis die Luxemburger Richter am EuGH ihre Einschätzung vorlegen, ist unklar. Es gibt keine Höchstfristen. Aus Luxemburg hieß es, dass die letzten Gutachtenverfahren zwischen 16 und 26 Monaten gedauert hätten.

Scharfe Kritik vom VDA

Deutliche Kritik am Beschluss des Parlaments kam umgehend vom VDA, so sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller: „Die Annahme der Resolution zur gerichtlichen Überprüfung des EU-Mercosur-Abkommens im Europäischen Parlament ist ein verheerendes Zeichen. Sie kann das Inkrafttreten des Abkommens nun erheblich, eventuell sogar um Jahre, verzögern. Es steht zu befürchten, dass die Mercosur-Staaten in diesem Fall die Geduld mit der EU verlieren und das Abkommen insgesamt gefährdet ist.“ Europa schwäche sich durch die Entscheidung des EU-Parlaments in einem Moment, in „dem geopolitische Standfestigkeit und verlässliche internationale Partnerschaften dringender sind denn je“.

VDA fordert Handeln der EU-Kommission

Müller betonte weiter: „Trotz des Parlamentsbeschlusses ist eine Entscheidung zur vorläufigen Anwendung des Abkommens durch die EU-Kommission möglich und nötig. Die Kommission ist daher aufgefordert, rasch Klarheit über eine vorläufige Anwendung des Abkommens zu schaffen.“ Die EU dürfe ihre eigenen Handelsziele nicht sabotieren und ihre „Glaubwürdigkeit als Partner leichtfertig aufs Spiel setzen“.

BGA sieht ein absolutes Desaster

Auch der Bundesverband Großhandel, Außenhandel (BGA) hat das vorläufige Scheitern des Mercosur-Abkommens kritisiert. Die Entscheidung sei ist „ein absolutes Desaster“, sagte BGA-Präsident Dirk Jandura. „Europa präsentiert sich erneut als komplett handlungsunfähig. Es ist kein Wunder, wenn wir international nicht ernst genommen werden“, so Jandura. „Die Kommission muss jetzt handeln. Sie sollte das Mercosur-Abkommen trotzdem vorläufig in Kraft treten lassen. Sonst scheitert nicht nur das Abkommen, sondern die gesamte EU nimmt Schaden.“

Auch andere Ankommen wurden vom EuGH geprüft

Mercosur ist nicht das erste Handelsabkommen, das vor dem EuGH landet. Das oberste Gericht in der EU schrieb auch schon Gutachten zu einem Abkommen mit Singapur oder dem CETA-Abkommen mit Kanada. Neben dem Europäischen Parlament können Kommission, Rat oder Mitgliedsländer der EU eine Überprüfung beantragen. Wenn der EuGH feststellt, dass ein Abkommen nicht mit EU-Recht vereinbar ist, kann es nur in Kraft treten, wenn es geändert wird.


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