In Sachsen verstoßen laut Angaben der dpa zunehmend mehr Lkw-Fahrer gegen das gesetzlich geregelte Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Laut Angaben des Innenministeriums wurden im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 510 Verstöße bei der Zentralen Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen angezeigt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 450 Fälle.
Das Fahrverbot betrifft Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und gilt an Sonn- und Feiertagen zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Es betrifft ausschließlich den gewerblichen Güterverkehr. Ausnahmen gelten für Transporte frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse.
Bußgelder für Fahrer und Halter
Wird ein Fahrer beim Verstoß erwischt, muss er die Fahrt unterbrechen und erhält ein Bußgeld von 120 Euro. Für Fahrzeughalter oder anordnende Personen beträgt das Bußgeld 570 Euro.
Das Fahrverbot dient laut Innenministerium dem Umweltschutz und der Einhaltung der Sonntagsruhe. Zudem soll das Straßennetz entlastet und der Ausflugsverkehr nicht durch schwere Nutzfahrzeuge beeinträchtigt werden.