Seit dem 1. Juni 2026 können Verkehrsteilnehmer in Italien unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil ihrer Mautgebühren zurückerhalten. Die Regelung gilt auch für den gewerblichen Güterverkehr und soll Fahrer sowie Unternehmen entlasten, wenn es auf Autobahnen aufgrund von Baustellen zu erheblichen Verzögerungen kommt.
Die Erstattung greift jedoch ausschließlich bei baustellenbedingten Staus und nicht bei Verkehrsstörungen durch Unfälle, Wetterereignisse oder Demonstrationen.
Für gewerbliche Flotten erfolgt die Bearbeitung in vielen Fällen automatisiert. Unternehmen, die elektronische Mautsysteme nutzen, können die Erstattung direkt über die entsprechenden Plattformen der Betreiber abwickeln.
Sind Fahrzeuge oder Mautboxen registriert, werden relevante Verzögerungen automatisch erfasst und berücksichtigt. Die Rückzahlungen erfolgen in der Regel gesammelt über die jeweiligen Abrechnungssysteme.
Aktuell gilt das Cashback-Modell nicht auf dem gesamten italienischen Autobahnnetz. Es kommt vor allem auf Strecken von Betreibern zur Anwendung, die sich dem System angeschlossen haben.
Ab Ende 2026 soll die Regelung auch für Fahrten ausgeweitet werden, bei denen mehrere Betreiber beteiligt sind.