Nachlenken im Schwertransport: CE-Führerschein nötig?
Enge Passagen erzwingen das Nachlenken im GST. Immer wieder stellt sich die Frage, ob auch der Bediener dafür eine CE-Fahrerlaubnis benötigt. Eine rechtliche Einordnung mit Empfehlungen für die Praxis.
Großraum- und Schwertransporte (GST) erfordern in vielen Situationen das Nachlenken von Anhängern oder Aufliegern. Dabei bewegt der Fahrer das Zugfahrzeug, während eine zweite Person über eine Fernsteuerung die gelenkten Achsen steuert. Diese Arbeitsteilung ist insbesondere bei engen Streckenabschnitten üblich.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Transporte ergeben sich unter anderem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für Fahrzeuge mit Übermaßen sind Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVZO erforderlich, bei tatsächlicher Überschreitung von Maßen und Gewichten während des Transports zusätzlich Erlaubnisse nach Paragraf 29 Absatz 3 StVO.
Im Fahrerlaubnisrecht stellt sich eine spezifische Frage: Wie ist die Tätigkeit des Bedieners der Zusatzlenkung einzuordnen? Dieser Gastbeitrag der Rechtsexperten Professor Dieter Müller und Doktor Adolf Rebler greift hierzu unter anderem die einschlägigen Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie bekannte Konstellationen aus der Rechtsprechung auf, um eine Antwort auf die Frage zu finden.
In diesem Beitrag der VerkehrsRundschau, den Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen können, erfahren Leser unter anderem:
- unter welchen Bedingungen Zusatzlenkung vorgeschrieben wird
- wie sich Aufgaben zwischen Fahrer und Bediener aufteilen
- welche technischen Grenzen für die Fernsteuerung gelten
- welche Regelungen die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthält
- welche Rechtsprechung zu gemeinsamer Fahrzeugführung existiert und wie diese im Zusammenhang mit dem Nachlenken einzuordnen ist
- wie die Auffassung der Autoren zu der Frage ist, ob ein Führerschein zum Nachlenken benötigt wird
- welche Bedeutung die Rangiergeschwindigkeit beim Nachlenken auf die Antwort auf diese Frage hat
- was das für Unternehmen des Großraum- und Schwertransport in der Praxis bedeutet