Neue Maut in der Niederlande: Was Spediteure beachten müssen

30.06.2026 10:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Telepass erweitert Mautnetz auf Niederlande
Die Lkw-Maut in der Niederlande startet: mit Unterschieden zu Deutschland
© Foto: RDW

Die Niederlande starten eine neue Lkw-Maut. Besonderheiten bei OBU, Abrechnung und Ausnahmen erfordern gute Vorbereitung.

Die Niederlande führen zum 1. Juli 2026 eine kilometerabhängige Lkw‑Maut ein. Zwar existieren vergleichbare Systeme bereits in vielen europäischen Ländern, doch weist das niederländische Modell einige Besonderheiten auf.

Behörden warnen, dass unzureichend vorbereitete Unternehmen mit Bußgeldern und Betriebsstörungen rechnen müssen.

Bordgerät muss jederzeit aktiv sein

Eine zentrale Besonderheit betrifft den Umgang mit der On-Board Unit (OBU). In den Niederlanden muss das Gerät durchgehend eingeschaltet sein – unabhängig davon, ob sich das Fahrzeug auf mautpflichtigen Strecken befindet oder nicht.

Das unterscheidet sich von Systemen in anderen Ländern, in denen die OBU nur auf mautpflichtigen Straßen aktiv sein muss.

Fehlfunktionen oder ausgeschaltete Geräte können direkt zu Sanktionen führen.


Kein Ticket-System für Einzelfahrten

Anders als beispielsweise in Deutschland gibt es in den Niederlanden keine Möglichkeit, einzelne Fahrten manuell zu buchen.

Stattdessen gilt:

  • jeder mautpflichtige Lkw benötigt eine OBU
  • die Abrechnung erfolgt ausschließlich über zugelassene Anbieter

Neben internationalen EETS-Dienstleistern steht auch ein nationaler Anbieter zur Verfügung, dessen Geräte jedoch nur innerhalb der Niederlande funktionieren.



Kaum Ausnahmen bei der Mautpflicht

Die Maut gilt für den Großteil schwerer Nutzfahrzeuge. Betroffen sind Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, darunter auch bestimmte Transporter.

Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Zahl der Ausnahmen begrenzt. Befreit sind lediglich:

  • Einsatzfahrzeuge
  • militärische Fahrzeuge
  • sowie spezielle Sonderfahrzeuge

E-Lkw weiterhin mautpflichtig

Ein weiterer Unterschied betrifft emissionsfreie Fahrzeuge. Auch E‑Lkw unterliegen grundsätzlich der Maut, sofern sie eine bestimmte Gewichtsklasse überschreiten. Sie profitieren zwar von geringeren Tarifen, sind aber – anders als in einigen anderen Ländern – nicht vollständig von der Abgabe befreit.



Einnahmen fließen zurück in den Sektor

Die Einnahmen aus der Maut sollen gezielt in den Verkehrssektor reinvestiert werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Förderung emissionsfreier Fahrzeuge
  • Ausbau von Ladeinfrastruktur
  • sowie Maßnahmen zur Modernisierung des Straßennetzes

Damit soll die Transformation des Güterverkehrs unterstützt werden.


Lenk- und Ruhezeiten im VR-Blog thematisiert

In unserem VR-Blog für Lenk- und Ruhezeiten beschäftigt sich Olaf Horwarth, Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission, mit Fragestellungen und Rechtsangelegenheiten rund um die wichtigen Richtlinien der Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüterverkehr. Der Zugang zu unseren Blogs ist für Abonnenten kostenfrei. Ein unverbindliches, zwei-monatiges Kennlern-Abo können Sie gerne hier abschließen. 

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