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DHL ergreift Maßnahmen wegen Anschlagsplänen – was Sie jetzt tun können

16.05.2025 17:07 Uhr | Lesezeit: 2 min
Zoll kontrolliert Plüschtier
Sensibilisiert: Nach dem vereitelten Anschlag auf den deutschen Güterverkehr werden Pakete vermehrt kontrolliert
© Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Drei Ukrainer sollen mit Paketen Anschläge auf den Güterverkehr in Deutschland geplant haben. Was bedeutet das für die tägliche Arbeit von Spediteuren und Logistikern und deren Mitarbeiter? Ein Rechtsanwalt gibt Tipps.

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Die Bundesanwaltschaft hat drei Ukrainer wegen des Verdachts der Agententätigkeit festgenommen. Sie sollen im Auftrag des Kreml in Deutschland zunächst Testpakete mit GPS-Trackern von Deutschland in die Ukraine geschickt haben, um die Transportwege analysieren zu können. Weiter wird ihnen vorgeworfen, sich spätestens Ende März bereit erklärt zu haben, Brand- und Sprengstoffvorrichtungen in die Ukraine zu senden, die sich unterwegs entzünden sollten.

Innenminister Reul gibt keine Entwarnung

Jetzt ist „unterwegs“ eine Definitionsfrage. Denn ein Unglück kann ja bereits in der Lagerhalle oder im Paketwagen auf deutschem Boden stattfinden. Spediteure, Logistiker und deren Mitarbeiter, die unmittelbar am Transport von Paketen beteiligt sind, wären betroffen. „Ich bin mir nicht sicher, ob das alles ist“, sagt NRW-Innenminister Herbert Reul in Hinblick auf weitere geplante Anschläge.

Verantwortlich ist der Auftraggeber

Wer ist verantwortlich für die Überprüfung der Ware? „Im Prinzip ist es erstmal der Auftraggeber. Und als Frachtführer kann ich nicht jedes Stück kontrollieren. Gegen Terror gibt es keine Mittel“, sagt Rechtsanwalt Prof. Axel Salzmann, Experte für Logistikrecht. Die rechtlichen Vorgaben dazu hält er für ausreichend. „Es wird ja schon sehr, sehr viel gemacht mit sehr großem Erfolg.“

Vertragsrechtlich habe man nur dann als Frachtführer eine Nachprüfungspflicht, wenn es in irgendeiner Form im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung zu Unstimmigkeiten käme. „Wenn mir auffällt, dass irgendwas tickt in der Kiste, tätig werden und Nachforschungen veranlassen.“ Die Plausibilitätsprüfung müsse immer der Frachtführer vornehmen. „Aber wenn ich einen Container oder Packstücke übernehme, habe ich ja gar keine Möglichkeiten.“

Anwalt: "Extrem aufpassen, hochsensibel sein"

In den Versicherungsverträgen der Speditionen genauso wie bei Luftfahrtunternehmen sei Terror üblicherweise ausgeschlossen. Das heißt, die Versicherung zahlt im Schadenfall im Normalfall nicht. Anschläge könnten natürlich auch Störungen im Rahmen der Lieferkette bedeuten – „da gelten die üblichen Regelungen. Ich habe keine Schuld, wenn ich es nicht zu vertreten habe“, so Salzmann. Das Einzige, was man tun könne: „Extrem aufpassen, hochsensibel sein. Sobald Anomalitäten auftreten, dann in jedem Fall tätig werden.“

DHL ergreift Maßnahmen

DHL sagt auf Anfrage der VerkehrsRundschau: „DHL Express Europe hat als Reaktion auf die laufenden Ermittlungen der Behörden in mehreren Ländern risikomindernde Maßnahmen ergriffen, um sein Netzwerk, seine Mitarbeiter und Vermögenswerte sowie die Sendungen seiner Kunden in ganz Europa zu schützen. DHL arbeitet weiterhin eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die branchenweiten Sicherheitsrichtlinien zu unterstützen und durchzusetzen." Um welche konkreten Maßnahmen es sich dreht, wollte der DHL-Sprecher nicht sagen, da es sich um sicherheitsrelevante Maßnahmen handele.

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