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Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Ab wann Arbeitgeber handeln müssen

12.08.2025 14:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
Hitzefrei Büro; Hitze; Arbeitsnehmerrechte;
Temperaturgrenzen im Büro: Ab wann Arbeitgeber handeln müssen
© Foto: misunderst00d / adobe stock

Extreme Sommerhitze erfordert klare Schutzmaßnahmen – Prof. Dr. Peter Wedde erklärt, welche Pflichten Arbeitgeber im Büro, im Freien und im Homeoffice haben.

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Der Sommer 2025 hat bereits extreme Temperaturen erreicht: Am 2. Juli wurde in Andernach, Rheinland-Pfalz, ein Spitzenwert von 39,3 Grad Celsius gemessen. Während klimatisierte Büros oder leistungsstarke Ventilatoren für viele Beschäftigte eine willkommene Erleichterung darstellen, gibt es Arbeitsplätze – sowohl im Freien als auch im Homeoffice – an denen der Hitzeschutz schwierig umzusetzen ist.

Hohe Temperaturen beeinträchtigen nicht nur die Gesundheit, sondern mindern auch die Produktivität. Prof. Dr. Peter Wedde, Experte für Arbeitsrecht an der Frankfurt University of Applied Sciences, erläutert, welche Pflichten Arbeitgeber bei sommerlicher Hitze erfüllen müssen.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei

Einen direkten Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es in Deutschland nicht. Laut § 618 BGB und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber jedoch Arbeitsplätze so gestalten, dass keine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) legen konkrete Temperaturgrenzen und entsprechende Schutzmaßnahmen fest:

  • Über 26°C: Zusätzliche Maßnahmen für stark körperlich arbeitende oder gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte, z. B. Sonnenschutz, Lüftung, kostenlose Getränke, Arbeitszeitverkürzung.

  • Ab 30°C: Schutzmaßnahmen für alle Arbeitnehmer verpflichtend.

  • Über 35°C: Arbeit nur mit speziellen Schutzvorkehrungen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier) – andernfalls Arbeitsunterbrechung mit Lohnfortzahlung.

Praktische Schutzmaßnahmen gegen Hitze

Die Art der Maßnahmen hängt von der Tätigkeit ab. Im Büro ohne Klimaanlage sind oft einfache Mittel wie Ventilatoren, gelockerte Kleiderordnung oder morgendliches Stoßlüften ausreichend. Weitere Möglichkeiten:

  • Bereitstellung von kostenlosen Getränken

  • Sonnenschutz an Fenstern

  • Schüsseln mit Eiswasser für Fußbäder

  • Verteilung von Eis in Pausen

Bei Temperaturen über 35°C darf nur weitergearbeitet werden, wenn spezielle technische Lösungen vorhanden sind. Ist dies nicht möglich, müssen Beschäftigte entweder in kühlere Bereiche wechseln oder erhalten bezahlte Arbeitsfreistellung.


Homeoffice: Arbeitgeber tragen Verantwortung

Die Pflichten gelten auch im Homeoffice. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass auch dort gesetzliche Temperaturvorgaben eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Bereitstellung von Ventilatoren oder anderen Kühlgeräten

  • Möglichkeit, zeitweise im Büro zu arbeiten

  • Übernahme der Stromkosten für private Klimaanlagen, wenn nur so zulässige Temperaturen gewährleistet werden können



Langfristige Strategien gegen Hitzewellen

Wedde betont, dass kurzfristige Maßnahmen wie der spontane Kauf von Ventilatoren nicht ausreichen. Aufgrund des Klimawandels sollten Unternehmen in nachhaltigen Hitzeschutz investieren:

  • Gebäudeisolierung verbessern

  • Effiziente Lüftungs- und Kühlsysteme installieren

  • Arbeitsplatzgestaltung an hohe Außentemperaturen anpassen

Solche Investitionen sichern langfristig nicht nur die Gesundheit der Belegschaft, sondern stärken auch deren Motivation und Bindung an das Unternehmen.

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