EU-Kommission lehnt Ausbau der A643 bei Mainz vorerst ab

05.08.2025 10:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Die A643 durchschneidet das Naturschutzgebiet „Mainzer Sand“
Die A643 durchschneidet das Naturschutzgebiet „Mainzer Sand“. Der Bund will die Autobahn A643 sechsspurig ausbauen. Der Ausbau der A643 auf sechs Spuren plus Standstreifen zwischen dem Autobahndreieck Mainz und der Schiersteiner Brücke ist seit Jahren in Mainz heftig umstritten, denn die Autobahn führt durch das europaweit einmalige Naturschutzgebiet
© Foto: Andreas Arnold/ picturealliance

Die EU-Kommission stoppt vorerst den geplanten Ausbau der A643 bei Mainz – wegen Naturschutzbedenken im FFH-Gebiet Mainzer Sand.

Kein grünes Licht für den A643-Ausbau bei Mainz: EU-Kommission bremst Verkehrsprojekt aus

Die geplante Erweiterung der Autobahn A643 im Bereich Mainz-Gonsenheim bis Mainz-Mombach stößt bei der EU-Kommission auf Widerstand. Die Behörde in Brüssel hat mitgeteilt, dass sie dem Ausbau der A643 aktuell nicht zustimmen kann. Das geht aus einem offiziellen Schreiben hervor, das die Stadt Mainz am Montag veröffentlicht hat. Zuvor hatten mehrere Medien über die ablehnende Haltung der Kommission berichtet.

Schutz des FFH-Gebiets: Ausgleichsmaßnahmen unzureichend

Der Ausbau der A643 soll durch den Mainzer Sand führen – ein besonders geschütztes Areal, das sowohl als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) als auch als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. In ihrer Begründung kritisiert die Kommission, dass die bisher geplanten Ausgleichsmaßnahmen den Verlust an Naturschutzfläche nicht ausreichend kompensieren würden. Zudem seien mögliche Alternativrouten und Verkehrsführungen nicht tiefgehend genug untersucht worden.

Protest gegen den sechsspurigen Ausbau hält an

Der Ausbau der Autobahn auf sechs Fahrspuren ist seit Jahren heftig umstritten. Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen und die Stadt Mainz selbst lehnen das Infrastrukturprojekt ab. Umwelt- und Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger begrüßte die Entscheidung aus Brüssel: „Ich bin sehr froh, dass die EU-Kommission den vorgelegten Plänen nicht zustimmt. Der Mainzer Sand ist ein einzigartiges und ökologisch bedeutsames Naturschutzgebiet, das nun erneut durch eine europäische Bewertung gewürdigt wurde.“

EU regt weitere Gespräche an – Mainz fordert Initiative von Berlin

Im Schreiben der Kommission wird empfohlen, dass die zuständigen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene in den Dialog treten. Steinkrüger bekräftigte in diesem Zusammenhang die Verantwortung der Bundespolitik: „Ich begrüße diesen Vorschlag ausdrücklich und fordere den aus Rheinland-Pfalz stammenden Bundesverkehrsminister auf, diesen Dialog proaktiv zu gestalten.“

Fazit: Verkehrsprojekt unter Naturschutzvorbehalt

Die aktuelle Entscheidung bedeutet keinen endgültigen Stopp des Projekts, wohl aber eine klare Verzögerung. Sollte der Ausbau der A643 realisiert werden, müssen zunächst umfassendere Umweltprüfungen und Alternativanalysen vorgelegt werden. Die Debatte um das Autobahnprojekt im Mainzer Sand zeigt exemplarisch, wie komplex die Abwägung zwischen Verkehrsinfrastruktur und Umweltschutz in Deutschland geworden ist.

Stellungnahme der Europäischen Kommission liegt dem Bundesverkehrsministerium mittlerweile vor

Das Bundesverkehrsministerium teilte der VerkehrsRundschau dazu folgendes mit: Erfreulicherweise liegt die vom BMV erbetene Stellungnahme der Europäischen Kommission (EU KOM) zur A 643 (Mainzer Sand) der Autobahn GmbH des Bundes seit Kurzem vor.

Die EU KOM geht davon aus, dass eine 4+2 Variante (4-streifig mit temporärer Seitenstreifenfreigabe) eine geeignete Minimierung des Eingriffs auf das Schutzgebiet darstellt und dass die Umsetzung einer solchen Variante ohne Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung nach Artikel 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie zu ermöglichen wäre.

Die Autobahn GmbH des Bundes hat zwischenzeitlich eine weitere Lösung mit noch geringerem relevanten Flächenbedarf als bei der vorgeschlagenen 4+2 Variante untersucht.

Als nächster Schritt wird nun die Kompatibilität der von der Autobahn GmbH des Bundes weiterentwickelten Variante mit der von der EU KOM geforderten Vermeidung der Beeinträchtigung von geschützten Lebensraumtypen geprüft, sodass auch hier keine Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich wäre.

 

Wir bitten um Verständnis, dass eine detailliertere Auswertung der Stellungnahme der EU KOM bei einem derart komplexen Projekt einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Verbindlichere Informationen zum weiteren Vorgehen sind demzufolge aktuell noch nicht möglich.

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