Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Was erlaubt ist – und was nicht

22.01.2026 11:06 Uhr
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Wer Kameras in Logistiklagern oder Büroräumen installieren will, muss einiges beachten. Denn nicht alles ist erlaubt
© Foto: Oleksandr/stock.adobe.com

Einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz sind sehr enge Grenzen gesetzt. Arbeitgeber sollten sich rechtlich absichern, sonst kann es teuer werden. Doch wie sollten sie vorgehen und was sagen Urteile?

Videoüberwachung in Logistikhallen oder Büros kann sinnvoll sein – ist rechtlich jedoch streng geregelt. Arbeitgeber benötigen konkrete Gründe, müssen die Verhältnismäßigkeit wahren und in vielen Fällen das Einverständnis der Mitarbeiter einholen. Wer Kameras ohne ausreichende Rechtsgrundlage einsetzt, riskiert hohe Schadensersatzforderungen und Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen. Gerichte haben bereits fünfstellige Entschädigungen zugesprochen. Zwar können Videoaufnahmen unter bestimmten Umständen sogar verwertbar sein, selbst wenn sie datenschutzwidrig entstanden sind, doch die Hürden sind hoch. Besonders heimliche Überwachung ist nur bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten zulässig. Was in Logistiklagern erlaubt ist, welche Bereiche tabu sind und wie sich Unternehmen rechtlich absichern können, zeigt dieser Überblick – und macht deutlich, warum Videoüberwachung am Arbeitsplatz schnell teuer werden kann.

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