Keine Zollfreigrenze mehr bei kommerziellen Sendungen in die USA
Nach vier Wochen Pause verschickt der Logistiker DHL im Auftrag von Firmenkunden wieder Pakete in die USA. Im August hatte das Unternehmen wegen neuer amerikanischer Zollvorschriften gewissermaßen die Notbremse gezogen und den Versand weitgehend eingestellt.
Die Zollfreigrenze für Sendungen mit einem Warenwert bis 800 US-Dollar war entfallen. Auf diese Sendungen wird seit dem 29. August Zoll von den USA erhoben. Seit gut vier Wochen konnten Firmenkunden daher ihre Sendungen bei DHL nur noch per deutlich teurerem Expressdienst in die USA schicken. Der Konzern musste eigenen Angaben zufolge erst seine Prozesse auf die neuen Zollmodalitäten und Regeln anpassen sowie offene Fragen klären.
Angabe von Warenzolltarifnummer und Ursprungsland nötig
Nun teilte der Logistiker mit, dass er den postalischen Warenversand der Marke „DHL Paket“ in die USA für Geschäftskunden ab Donnerstag, den 25. September wieder aufnimmt. Im Rahmen einer Dienstleistung namens „Postal Delivered Duty Paid“ bietet das Unternehmen die geforderten Zollformalitäten an.
Dabei gilt:
- Bei dem Service übernimmt der Versender alle Einfuhrabgaben für seine Empfängerkunden im Vorfeld.
- Die Kunden müssen vollständige und korrekte Zolldaten, insbesondere die Warenzolltarifnummer und das Ursprungsland jeder einzelnen Ware, bereitstellen.
- Das Unternehmen holt hierfür - wie von den USA vorgeschrieben - einen externen Dienstleister mit ins Boot.
- Der Preis bleibt zwar gleich, durch die Zollvorschriften kommen aber Zusatzkosten hinzu. Für Service, den Dienstleister und die Zölle werden Gebühren fällig.
Höherer Zollsatz bei Versand von Waren aus China
Nimmt man beispielsweise eine im Internet bestellte Ware, die in Deutschland hergestellt wurde und 50 Dollar wert ist, so werden Gebühren und Zölle von insgesamt etwas mehr als zehn Dollar fällig. Ist die von einem deutschen Online-Händler verschickte Ware in China produziert worden, wird es teurer. Denn in diesem Fall erhebt die USA einen höheren Zollsatz.
Viele Pakete von Privatleuten bleiben zollfrei
Verbraucher, die selbst Pakete aufgeben und in die USA verschicken wollen, können den neuen Service nicht nutzen. Pakete, die sie als Geschenke deklarieren und deren Inhalt weniger als 100 Dollar wert ist, sind aber zollfrei. Ist der Inhalt wertvoller, wird Zoll fällig. Diese Sendungen transportiert DHL weiterhin nicht als Paket, sondern nur als Expresssendung.
Keine 100-Dollar-Zollfreigrenze für Pakete von Geschäftskunden
Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Zollfreigrenze von 100 Euro nicht für Geschäftskunden gilt. Es sei bei als Geschenk deklarierten Sendungen mit einem Warenwert von unter 100 Euro mit stärkeren Kontrollen zu rechnen, um Missbrauch zu verhindern.
Bei einem Großteil der Paketmengen handelt es sich ohnehin um Sendungen von Geschäftskunden. Das sind zum Beispiel Waren, die Verbraucher online bestellen und die dann von Händlern an DHL und andere Postfirmen zum Transport übergeben werden.
Die USA hatten Ende August die Zollfreiheit für Warenimporte mit einem Wert unter 800 Dollar abgeschafft. Neben DHL hatten auch andere europäische Postfirmen - etwa die Österreichische Post - den Versand zunächst stark eingeschränkt, um mit der neuen Situation klarzukommen und ein unkompliziertes System zur Abwicklung der Paketmengen zu installieren.