Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben mit der Einführung des volldigitalen Ursprungszeugnisses einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung des Außenhandels vollzogen. Ab sofort stehen Exporteuren in ganz Deutschland Ursprungszeugnisse sowie weitere Bescheinigungen erstmals als digital signierte PDF-Dokumente zur Verfügung. Die neue Funktion wird über die bestehende IHK-Plattform eUZweb bereitgestellt.
Digitale Exportnachweise bundesweit verfügbar
Die neue Lösung ermöglicht es Unternehmen, die Dokumente nicht nur wie bisher online zu beantragen, sondern nun auch vollständig elektronisch zu empfangen und weiterzuleiten. Die digitale Version – intern als „dUZ“ bezeichnet – ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer Seriennummer sowie einem QR-Code zur Echtheitsprüfung ausgestattet. Sie erfüllt damit höchste rechtliche Standards, so die DIHK.
Mit diesem Schritt zählt das IHK-Netzwerk zu den ersten Institutionen in Deutschland, die digitale Nachweise dieser Größenordnung ausstellen. Nach Angaben der IHKs werden jährlich rund eine Million Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen durch die 79 Kammern bundesweit bearbeitet.
Prozessoptimierung für Exportunternehmen
Für exportierende Unternehmen bedeutet die Neuerung eine spürbare Vereinfachung: Während das Antragsverfahren unverändert über die Plattform eUZweb läuft, entfällt künftig der Ausdruck der Dokumente. Die Ursprungszeugnisse stehen direkt nach Ausstellung digital zur Verfügung und können ohne Zeitverlust elektronisch weitergeleitet werden.
"Das digitale Ursprungszeugnis ist für unsere Unternehmen ein echter Durchbruch"
betont Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Bedeutung der Neuerung.
„Es macht Exportgeschäfte schneller, sicherer und einfacher – ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Effizienz im internationalen Handel.“
Ursprungszeugnisse als Schlüssel im Warenverkehr
Ursprungszeugnisse sind ein zentrales Dokument im globalen Warenverkehr. Sie dienen dem offiziellen Nachweis des handelspolitischen Ursprungs einer Ware und sind für die Abwicklung vieler internationaler Liefergeschäfte unverzichtbar – insbesondere im Hinblick auf die korrekte Anwendung von Einfuhrbestimmungen, Zolltarifen und Freihandelsabkommen.
Mit der digitalen Bereitstellung der Zeugnisse können Unternehmen nun flexibler auf Anforderungen reagieren, was vor dem Hintergrund zunehmend komplexer Lieferketten und globaler Handelsbarrieren an Bedeutung gewinnt.
„Gerade in Zeiten komplexer Lieferketten und zunehmender Handelshemmnisse ist die Digitalisierung der Ursprungszeugnisse ein wichtiges Signal“, so Treier weiter. „Sie spart wertvolle Zeit, reduziert Aufwand und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Exportstandorts Deutschland.“
Technische Umsetzung und Sicherheit
Die digitale Ausstellung erfolgt über die webbasierte Anwendung eUZweb, die bereits für die Online-Beantragung genutzt wurde. Neu ist, dass die gesamte Verarbeitung inklusive Bereitstellung nun volldigital erfolgt. Die Nachweise werden volldigital als rechtsverbindliches PDF ausgestellt. Die Dokumente werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und sind fälschungssicher. Ein Prüfcode ermöglicht es Empfängern, die Echtheit des Nachweises online zu validieren.
Ältere Urteile zum Thema Zolldokumente
- Urteil aus dem Jahr 2015: Rechtsschutz für deutsche Exporteure. Mit seinem Urteil zur Anerkennung von Lieferantenerklärungen hat der Zollsenat des Finanzgerichts Düsseldorf einem deutschen Ausführer Rechtsschutz gewährt.
- Urteil aus dem Jahr 2013: Anspruch auf Zollfreiheit verfällt nach zwei Jahren. Ein Spediteur, der nach Fristablauf die für einen Import erforderlichen Präferenznachweise und Ursprungszeugnisse vorlegt, hat keinen Anspruch mehr auf Zollfreiheit.