Die Arbeitshilfe, die von Mitzeichnern und Unterstützern der verbändeübergreifenden Gleisanschluss-Charta unterstützt wurde, richtet sich laut VDV „an Unternehmen und Institutionen, die einen eigenen Zugang zur Schiene planen“. In 21 aufeinander aufbauenden Schritten zeigt der Leitfaden, welche infrastrukturellen, betrieblichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen von der ersten Prüfung bis zur Betriebsaufnahme zu klären sind.
Zahl der Gleisanschlüsse ist deutlich zurückgegangen
Hintergrund ist die deutlich gesunkene Zahl von Gleisanschlüssen in den letzten Jahrzehnten. Weist die VDV-Statistik im Jahr 1997 noch rund 11.000 Gleisanschlüsse aus, dürfte deren aktuelle Zahl laut Marktuntersuchung der Bundesnetzagentur bei nur noch etwa 2000 liegen. „Der Verlust von circa 80 Prozent der Gleisanschlüsse in den letzten 20 Jahren wurde in Politik und Öffentlichkeit nicht wahrgenommen. Umso wichtiger, dass die vorhandenen Gleisanschlüsse beibehalten werden und neue Gleisanschlüsse hinzukommen“, betonte Joachim Berends.
Dem Gütertransport den Zugang zur Schiene erleichtern
„Wer mehr Güter auf die Schiene bringen will, muss Unternehmen den Zugang zur Schiene erleichtern. Der neue Leitfaden der Gleisanschluss-Charta hilft dabei, Gleisanschlüsse praxistauglich, rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig zu realisieren“, sagte Joachim Berends, VDV-Vizepräsident. „Der Leitfaden schafft genau dort Orientierung, wo Unternehmen belastbare Grundsatzentscheidungen treffen müssen. Das ist ein konkreter Fortschritt für Standorte und für den Schienengüterverkehr“, so Berends.
Der Leitfaden bündelt die zentralen Fragen für den Einstieg:
- Gibt es Alternativen in der Nähe, reicht die Bahnkompetenz im Unternehmen aus
- sind genügend Flächen vorhanden und
- wie lässt sich der Standort an das Netz anschließen?
Blick auf die Fördermöglichkeiten
Zugleich empfiehlt die Arbeitshilfe, Eisenbahnverkehrsunternehmen früh einzubinden und ein tragfähiges Bedienungskonzept für die erste und letzte Meile zu entwickeln. Die Arbeitshilfe erläutert die Unterschiede zwischen Werksbahn und Güterterminal, ordnet die wesentlichen rechtlichen Anforderungen ein und verweist auf Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern, darunter die Anschlussförderrichtlinie, die Förderrichtlinie für den Kombinierten Verkehr und das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz.