Bundesrat fordert: Unternehmen beim Lieferkettengesetz stärker entlasten

20.10.2025 10:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein symbolischer Holzstempel mit der Aufschrift "EU-Lieferkettengesetz", gehalten von einer Hand im Anschnitt vor den Flaggen der BRD und der EU auf einer Betonwand mit Absatz in der Mitte als Hintergrund.
Die Bundesregierung plant beim Lieferkettengesetz den Wegfall der Berichtspflicht – der Bundesrat will mehr
© Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow / SULUPRESS.DE

Die Länder unterstützen den geplanten Wegfall der Berichtspflicht im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, fordern aber weitergehende Entlastungen. Der Bundesrat mahnt, die EU-Vorgaben strikt umzusetzen, um nationale Sonderwege zu vermeiden.

Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 zur geplanten Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Stellung genommen. Die Länder begrüßen laut einer Mitteilung des Bundesrats die vorgesehenen Erleichterungen, sehen aber weiteren Handlungsbedarf.

Den geplanten Wegfall der Berichtspflicht bewerten die Länder positiv. Nach ihrer Auffassung bestehen jedoch zusätzliche Möglichkeiten, Unternehmen stärker zu entlasten. Diese sollten vollständig genutzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern.

Bundesrat warnt vor Übererfüllung der EU-Vorgaben

Der Bundesrat betont, dass die Umsetzung der europäischen Richtlinie über nachhaltige Unternehmensverantwortung (CSDDD) ohne nationale Verschärfungen erfolgen müsse. Nationale Sonderwege könnten vor allem kleinere Unternehmen überfordern. Die Länderkammer spricht sich daher dafür aus, den Geltungsbereich der EU-Richtlinie direkt in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übernehmen.

Bundesregierung plant Reform bis zur EU-Umsetzung 2027

Das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bleibt bis zur Umsetzung der europäischen Vorgaben im Jahr 2027 in Kraft. Kern der Reform ist die Streichung der jährlichen Berichtspflicht. Unternehmen sollen künftig keine regelmäßigen Berichte mehr über ihre Sorgfaltspflichten veröffentlichen müssen.

Die inhaltlichen Verpflichtungen bleiben jedoch bestehen. Sanktionen drohen weiterhin bei schweren Verstößen, etwa wenn Unternehmen keine Präventionsmaßnahmen einführen oder kein Beschwerdeverfahren anbieten. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Änderungen den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken.

Ziel des Gesetzes bleibt unverändert

Trotz der vorgesehenen Vereinfachungen bleibt das Ziel des Gesetzes bestehen: Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass entlang ihrer Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder erheblichen Umweltschäden vorkommen. Mit der Reform will die Bundesregierung den Übergang zum europäischen Rechtsrahmen rechtssicher und wirtschaftsfreundlich gestalten.

Die Bundesregierung kann nun zu den Vorschlägen des Bundesrates Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundestag über die Reform. Nach dessen Beschluss befasst sich der Bundesrat erneut abschließend mit dem Gesetz.


HASHTAG


#Lieferkettengesetz

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.