Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 zur geplanten Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Stellung genommen. Die Länder begrüßen laut einer Mitteilung des Bundesrats die vorgesehenen Erleichterungen, sehen aber weiteren Handlungsbedarf.
Den geplanten Wegfall der Berichtspflicht bewerten die Länder positiv. Nach ihrer Auffassung bestehen jedoch zusätzliche Möglichkeiten, Unternehmen stärker zu entlasten. Diese sollten vollständig genutzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern.
Bundesrat warnt vor Übererfüllung der EU-Vorgaben
Der Bundesrat betont, dass die Umsetzung der europäischen Richtlinie über nachhaltige Unternehmensverantwortung (CSDDD) ohne nationale Verschärfungen erfolgen müsse. Nationale Sonderwege könnten vor allem kleinere Unternehmen überfordern. Die Länderkammer spricht sich daher dafür aus, den Geltungsbereich der EU-Richtlinie direkt in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übernehmen.
Bundesregierung plant Reform bis zur EU-Umsetzung 2027
Das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bleibt bis zur Umsetzung der europäischen Vorgaben im Jahr 2027 in Kraft. Kern der Reform ist die Streichung der jährlichen Berichtspflicht. Unternehmen sollen künftig keine regelmäßigen Berichte mehr über ihre Sorgfaltspflichten veröffentlichen müssen.
Die inhaltlichen Verpflichtungen bleiben jedoch bestehen. Sanktionen drohen weiterhin bei schweren Verstößen, etwa wenn Unternehmen keine Präventionsmaßnahmen einführen oder kein Beschwerdeverfahren anbieten. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Änderungen den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken.
Ziel des Gesetzes bleibt unverändert
Trotz der vorgesehenen Vereinfachungen bleibt das Ziel des Gesetzes bestehen: Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass entlang ihrer Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder erheblichen Umweltschäden vorkommen. Mit der Reform will die Bundesregierung den Übergang zum europäischen Rechtsrahmen rechtssicher und wirtschaftsfreundlich gestalten.
Die Bundesregierung kann nun zu den Vorschlägen des Bundesrates Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundestag über die Reform. Nach dessen Beschluss befasst sich der Bundesrat erneut abschließend mit dem Gesetz.