Bundestag beschließt Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes

05.12.2025 10:55 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundestag_Plenarsaal
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes mit großer Mehrheit angenommen
© Foto: Der Bundestag/Thomas Trutschel/photothek

Mit der Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes wird EU-Recht in nationales Recht umgesetzt, damit verbunden soll ein Bürokratieabbau sein.

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes zu den Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen. Gegen den Entwurf stimmte lediglich die AfD-Fraktion im Bundestag. Mit dem Gesetz sollen Änderungen im EU-Recht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vollzogen werden.

Weg frei für eine europäische Gemeinschaftslizenz

Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit zugrunde. Geplant ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten EU-rechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es also künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten.

Bestimmte Papiere und Nachweise auch digital

Zudem sollen dezentrale Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen abgelöst werden. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen. Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“ ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr entsprechend den Erfordernissen des geänderten EU-Rechts geschaffen werden.

Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr verbessern

Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht. Gegen den Regierungsentwurf erhebt der Bundesrat keine Einwendungen, wie aus seiner Stellungnahme hervorgeht.



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