Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) erwartet von Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung keinerlei Wirkung für den Logistiksektor. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch, 3. September, Gesetzentwürfe zur Entlastung bei der Stromsteuer, zur Abmilderung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und zum CSRD-Umsetzungsgesetz beschlossen. All diese Maßnahmen würden aber „viel zu kurz greifen“, kritisierte der DSLV. „Ein echter Wachstums-Booster entsteht für die Unternehmen der Logistikbranche hieraus nicht“, so das Fazit.
DSLV: Standortpolitik mit angezogener Handbremse
„Die Bundesregierung agiert zu verhalten. Für eine international wettbewerbsfähige Logistik braucht es eine faire Entlastung bei Stromkosten, entschlosseneren Bürokratieabbau und den konsequenten Verzicht auf nationales Gold-Plating. Alles andere ist Standortpolitik mit angezogener Handbremse“, sagte DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster über die beschlossenen Maßnahmen. Die vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe würden die strukturelle Kosten- und Bürokratielast der Branche nicht lösen.
Branche profitiert nicht von Senkung der Stromsteuer
So wird die Speditions- und Logistikbranche wie nahezu alle Dienstleistungsbranchen nicht von der Senkung der Stromsteuer profitieren – trotz wachsenden Strombedarfs für die Aufrechthaltung von Kühlketten bei Lager und Transport, den Betrieb von Lager- und Umschlaganlagen und vor allem für die zunehmende Elektrifizierung der Lkw-Flotten, die mit betriebseigenen Ladeparks betrieben werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass „eine Schlüsselbranche wie die Logistik weiterhin den ‚Spitzensteuersatz‘ für Strom zahlen soll, die Bundesregierung aber gleichzeitig davon ausgeht, dass der Güterverkehr schon bald zu einem Großteil elektrisch angetrieben wird“, sagte der DSLV-Hauptgeschäftsführer und fügte hinzu: „Steuersenkungen sind stets bessere Anreizinstrumente als Subventionen.“
Grundproblem beim Lieferkettengesetz bleibt
Auch die Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) seien kein Befreiungsschlag für die Wirtschaft. So müssten Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Beschwerdeverfahren weiterhin lückenlos dokumentiert werden und auch die Ausschlussrisiken bei öffentlichen Aufträgen blieben bestehen. „Mit dem heutigen Beschluss entschlackt die Bundesregierung das Gesetz nicht, sondern festigt im Grunde das bestehende Dickicht aus Sorgfalts- und Dokumentationspflichten“, sagte Huster. Schon bei der Entstehung des LkSG hatte der DSLV gefordert, Unternehmen, die ausschließlich mit Partnern in Ländern mit einem identischen Rechts- und Schutzstatus – dies wären mindestens alle EU-Mitgliedstaaten – zusammenarbeiten, auszunehmen.
Europäische Deregulierungsabsichten nicht berücksichtigt
Die angekündigte „wirtschaftsfreundliche“ Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung müsse „mehr leisten als eine Verschiebung von Berichtspflichten“, sagte der DSLV. Entscheidend seien „höhere Schwellenwerte, klare Grenzen für Datenabfragen entlang der Lieferkette und ein wirksamer Schutz von Betriebsgeheimnissen“. Substanzielle, inhaltliche Entlastungen aus dem laufenden Brüsseler Omnibus-Verfahren müssten in den parlamentarischen Beratungen direkt und pragmatisch übernommen werden – wie von den Fraktionsvorständen der Regierungskoalition auf ihrer Klausur in Würzburg vereinbart wurde.