Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 26. September 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verabschiedet. Das teilte der Bundesrat nach seiner Plenarsitzung mit. Damit steht eine langfristige Finanzierungsgrundlage für zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche bereit. Das von der Bundesregierung monatelang geplante Finanzpaket war vergangene Woche bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Bis zu 500 Milliarden Euro in zwölf Jahren
Das Sondervermögen umfasst eine Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro, die über zwölf Jahre genutzt werden kann. 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds, weitere 100 Milliarden Euro gehen direkt an die Länder für Infrastrukturprojekte. Ziel ist es, so heißt es weiter, die Modernisierung Deutschlands systematisch voranzutreiben und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
Die Herausforderungen nehmen seit Jahren zu
Nach den Krisenjahren stehen Bund, Länder und Kommunen vor großen Herausforderungen. Bedarf bestehe, wie der Bundesrat mitteilt, insbesondere bei der Modernisierung von Verkehrs- und Energieinfrastruktur, im Wohnungsbau, in der Digitalisierung, im Krankenhauswesen sowie in Forschung, Bildung und Zivil- und Bevölkerungsschutz. Hohe öffentliche Investitionen gelten als notwendig, um schwaches Wirtschaftswachstum und bestehende Defizite in der Infrastruktur auszugleichen.
Kritik am Verfahren und Forderungen der Länder
In einer begleitenden Entschließung begrüßte der Bundesrat die Bereitstellung erheblicher Mittel für Infrastruktur und Klimaneutralität. Auf Länderebene kritisiert wurde jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern aus dem Bundestag eingebracht wurde. Damit sei dem Bundesrat die Möglichkeit zur Stellungnahme genommen worden. Zudem fordern die Länder, Investitionen stärker auf Wachstumsimpulse zu fokussieren und die zugesagten Fördermechanismen zwischen Bund, Ländern und Kommunen verbindlich zu regeln.