Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat sich zuversichtlich gezeigt, eine Lösung zu finden, wenn es um mehr Finanzmittel für den Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bahnstrecken geht. Es wolle mehr Flexibilität bei den Verkehrsinvestitionen, sagte Schnieder mit Blick auf das Sondervermögen. „Das sind alles Dinge, die sich lösen lassen. Und das werden wir tun“, sagte der Minister bei den Haushaltsberatungen im Bundestag. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur sollen bisher Mittel für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur fließen. Dazu kommt die Digitalisierung der Schiene. Der Etat des Verkehrsressorts im Kernhaushalt soll hingegen sinken.
Defizit im Verkehrsetat erwartet
Das Verkehrsministerium sieht für Autobahnen und Bundesstraßen für den Zeitraum 2026 bis 2029 ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro und für den Neu- und Ausbau von Bahnstrecken ein Defizit von rund 2,5 Milliarden Euro. Für zahlreiche Projekte bei den Bundesfernstraßen, für die bis 2029 Baurecht erwartet wird, könne auf Basis der aktuellen Finanzplanung keine Freigabe erteilt werden. Das betrifft etwa Lückenschlüsse von Autobahnen oder Umgehungsstraßen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte Schnieder aufgefordert, ihn darüber zu informieren, wie viel der für Straßenprojekte im Haushalt eingeplanten Mittel ausgegeben werden.
Mittel für Straßenbau fließen schneller ab
Schnieder sagte, im Straßenbau würden die Mittel, anders als noch vor ein paar Jahren, rasant schnell abfließen und betonte: „Die Verkehrspolitik hat geliefert.“ Sogenannte Haushaltsreste gingen gegen Null. Die Baufirmen stünden bereit und seien bereit, Kapazitäten aufzubauen. Jüngst hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mehr Geld auch für den Aus- und Neubau im Verkehr in Aussicht gestellt. Merz sagte am Montag, 22. September, in einer Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion laut Teilnehmerkreisen, man werde alles tun, um eine größtmögliche Zahl an Neubauprojekten zu ermöglichen. Man habe sich in der Koalition verabredet, dass mehr Flexibilität bei der Nutzung des Sondervermögens gelte.