Bulgarien startet Wiegen von Lkw über 3,5 Tonnen im fließenden Verkehr

20.10.2025 10:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Skizze des WIM-Sensors
Bulgarien kontrolliert Lkw künftig automatisch mit Sensoren im Straßenbelag
© Foto: NTA

Seit dem 15. Oktober 2025 setzt die bulgarische Mautbehörde ein neues System ein, das Lkw über 3,5 Tonnen im fließenden Verkehr automatisch wiegt. Ziel ist es, Überladungen besser zu kontrollieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die bulgarische Mautbehörde, National Toll Administration (NTA) hat nach eigenen Angaben am 15. Oktober 2025 eine neue Funktion zur Gewichtskontrolle von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen in Betrieb genommen. Das System nutzt bereits vorhandene, im Asphalt verbaute Gewichtssensoren, um Überladungen automatisch zu erkennen und zu sanktionieren.

Das neue Weigh-in-Motion-System (WIM) ermöglicht die Gewichtsmessung von Lkw in Echtzeit, ohne den Verkehrsfluss zu unterbrechen. Nach Angaben der NTA sind derzeit zehn Messpunkte auf dem nationalen Straßennetz zertifiziert und betriebsbereit. Insgesamt soll die Infrastruktur auf 100 zertifizierte Standorte ausgebaut werden.

Vertreter der Transport- und Logistikbranche begleiteten den Kalibrierungsprozess der Sensoren und beteiligten sich mit eigenen Fahrzeugen an den Testmessungen.

Automatische Erfassung und Sanktion bei Überladung

Wird eine Überladung festgestellt, erzeugt das System laut NTA automatisch einen Beweisdatensatz. Dieser enthält Angaben zu Gewicht, Achslast, Ort, Zeit und Datum der Durchfahrt sowie Fotoaufnahmen.

Fahrzeughalter oder registrierte Nutzer werden über den nationalen Dienstanbieter informiert. Nach Erhalt der Mitteilung kann eine Verwaltungsgebühr von 1.200 BGN gezahlt werden, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden. Erfolgt keine Zahlung, wird ein elektronisches Bußgeldticket ausgestellt. Innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung kann das Ticket durch Zahlung der Gebühr noch gelöscht werden.

Bleibt auch danach die Zahlung aus, drohen Geldstrafen in Höhe von 3.000 BGN beim ersten und 4.000 BGN bei wiederholtem Verstoß.

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