Lkw-Mautsystems soll per App genutzt werden können

02.10.2025 08:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw-Maut-Reform 3er-Schild
Die Bundesregierung will die Nutzung des Lkw-Mautsystems über eine App auf einem Mobilgerät ermöglichen
© Foto: bluedesign/AdobeStock

Künftig soll das Lkw-Mautsystem per App genutzt werden können, ein entsprechendes Gesetz soll dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Mit dem Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ will die Bundesregierung die Nutzung des Lkw-Mautsystems künftig auch über eine App auf einem Mobilgerät möglich machen. Damit soll nicht mehr – wie bislang – der Einbau einer sogenannten „On-Board-Unit“ in das Fahrzeug erforderlich sein, schreiben die „Parlamentsnachrichten“.

Neue Einbuchungsmöglichkeit im Mautsystem

Stattdessen will die Bundesregierung mit ihrem neuen Gesetz ein teilautomatisiertes Verfahren einführen. Die neue Einbuchungsmöglichkeit im Mauterhebungssystem sieht vor, dass „die Strecke während der Fahrt unter Verarbeitung der Positionsdaten eines Mobilgerätes gebucht werden kann“ und die „Kontrolle der ordnungsgemäßen Mautentrichtung mittels Kennzeichenerkennung des mautpflichtigen Fahrzeugs erfolgt“, schreibt die Bundesregierung.

Eine App auf dem Mobilgerät

In Bezug auf die neue Einbuchungsmöglichkeit mittels Applikation auf dem nutzereigenen Mobilgerät werde die Rechtsgrundlage geschaffen für die „Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung von Daten“ durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und den Betreiber im Rahmen der Kontrolle, heißt es in dem Entwurf. Ferner werde eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Liste der gesperrten Fahrzeuggeräte an das BALM durch den nationalen Betreiber geschaffen.

Einstufung für Fahrzeuge der Emissionsklassen 2 und 3

Sichergestellt werden soll durch die Novellierung zudem, dass die Einstufung für Fahrzeuge in den Emissionsklassen 2 und 3 ab ihrer Erstzulassung alle sechs Jahre überprüft wird und gegebenenfalls eine Reklassifizierung erfolgt. Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll damit zum 1. Januar 2026 an die europarechtliche Anforderung angepasst werden.



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