Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat am 16. Juli 2026 die neue „Richtlinie über Zuwendungen für eine grüne Binnenschifffahrt“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem neuen Förderprogramm wolle man den Einsatz „emissionsfreier und sauberer Antriebs- und Energiesysteme in der Binnenschifffahrt“ unterstützen und „die Verlagerung von Güter- und Personenverkehren auf die Wasserstraße“ stärken, so das Ministerium von Minister Patrick Schnieder.
Das Förderprogramm hat zwei Förderschwerpunkte:
- Den Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore: Gefördert werden laut BMV „Güterverkehrsverbindungen, auf denen emissionsfreie oder emissionsarme Binnenschiffe verkehren“. Unterstützt werden sowohl die Aus- und Umrüstung von Schiffen als auch der Aufbau der erforderlichen Lade- und Tankinfrastruktur.
- Die Regionale Verkehrsverlagerung auf die Wasserstraße: Die Förderung richtet sich an Projekte, die öffentlichen Personennahverkehr und urbane Wirtschaftsverkehre auf emissionsfreie Binnenschiffe verlagern. Im Fokus stehen laut BMV „insbesondere Ballungsräume und Hafenregionen“.
Zuwendungsfähig sind Investitionen in emissionsfreie und saubere Antriebssysteme sowie in Lade- und Tankinfrastruktur für alternative Energieträger und Kraftstoffe wie Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Förderquoten von bis zu 95 Prozent.
Verkehre auf Wasserstraßen verlagern
Mit dem neuen Förderprogramm leiste man einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele und zur Umsetzung europäischer Vorgaben für den Ausbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, so das Ministerium. „Wir wollen mehr Verkehre auf die Wasserstraße verlagern und dabei konsequent auf klimafreundliche Technologien setzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Deshalb fördere man sowohl grüne Güterverkehrskorridore als auch innovative Mobilitätsangebote auf dem Wasser. „So senken wir Emissionen, entlasten die Straße und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt“, sagte Schnieder.
BMV stellt 400 Millionen Euro zur Verfügung
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen wettbewerblicher Förderaufrufe. Der erste Förderaufruf werde „in den kommenden Wochen“ veröffentlicht. Anträge können von Unternehmen, Kommunen sowie weiteren wirtschaftlich tätigen Akteuren mit Sitz in Deutschland gestellt werden. Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Ein erster begleitender Online-Workshop ist für den 13. August 2026 geplant. Die Förderrichtlinie ist Teil eines Förderportfolios, das aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wird. Sie wird aus dem Titel „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ finanziert, für den laut BMV in den Jahren 2026 bis 2029 zunächst 400 Millionen Euro zur Verfügung stehen.