Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat gemeinsam mit dem Zoll am Dienstag, 4. November, eine Großkontrolle auf dem Gelände des Umschlagbahnhofs Köln-Eifeltor gegen unfaire Praktiken im Straßengüterverkehr durchgeführt. Den Schwerpunkt der Aktion habe man auf die Kontrolle der Einhaltung des Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug gelegt, so das BALM. Für den Zoll habe die Prüfung der gesetzlichen Mindestlohnregelungen im Vordergrund gestanden.
Fairer Wettbewerbs in der Logistikbranche
„Verkehrskontrollen, wie sie heute am Umschlagbahnhof Köln-Eifeltor durchgeführt worden sind, tragen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs in der Logistikbranche bei. Gleichzeitig verbessern sie in hohem Maße die Sicherheit im Straßenverkehr“, sagte Christian Hoffmann, Präsident des BALM. „Im Rahmen unserer Kontrollen leisten wir gleichzeitig präventive Aufklärungsarbeit, indem wir jederzeit den rechtlichen Rahmen der Lenk- und Ruhezeiten erläutern.“
Mindestarbeitsbedingungen im Güterverkehr
„Die enge Zusammenarbeit des BALM und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist ein zentraler Erfolgsfaktor für eine effiziente und nachhaltige Durchsetzung der Mindestarbeitsbedingungen im Güterverkehr“, betonte Iris Vermehr, Abteilungsleiterin der Generalzolldirektion. „Mit dem abgestimmten, gezielten Vorgehen bei einer solchen Kontrollmaßnahme senden wir im Schulterschluss ein starkes Signal der Prävention und nutzen zugleich die Synergien der behördenübergreifenden Zusammenarbeit.“
BGL begrüßt Kontrollen
Der Bundesverband für Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) war ebenfalls vor Ort und begrüßte das konzertierte Vorgehen ausdrücklich. So sagte Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL: „Wir begrüßen solche Verkehrskontrollen als Vertreter des deutschen Straßengüterverkehrsgewerbes ausdrücklich, denn sie haben eine wichtige Signalwirkung an diejenigen Unternehmen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten – egal, ob in- oder ausländische. Im harten internationalen Wettbewerb gilt: Diese Kontrollen treffen diejenigen, die in Deutschland ihrem Fahrpersonal die ihm zustehende Entlohnung versagen und gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen.“