Zollkontrolle: 23 illegal Beschäftigte in Bochumer Logistikzentrum

04.11.2025 14:05 Uhr | Lesezeit: 3 min
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zoll Mindestlohn
Zoll und Ausländerbehörde arbeiten bei Kontrolle in Lagerhalle zusammen (Symbolbild)
© Foto: Hauptzollamt Potsdam

Bei einer Kontrolle in einem Logistikzentrum in Bochum hat der Zoll 23 illegal beschäftigte Arbeiter festgestellt. Elf von ihnen hatten keinen Aufenthaltstitel und wurden vorläufig festgenommen.

Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund haben am 28. Oktober 2025 gemeinsam mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum und der Polizei ein Logistikzentrum in Bochum-Wattenscheid kontrolliert. Dies teilte das Hauptzollamt Dortmund in einer Meldung mit. Der Einsatz erfolgte aufgrund eines Hinweises.

Beim Betreten des Lagers verließen mehrere Personen fluchtartig ihre Arbeitsplätze. Einsatzkräfte holten sie in den Gängen des Warenlagers ein. Insgesamt stellten die Beamten 44 Beschäftigte fest. Davon arbeiteten 23 ohne die erforderliche Erlaubnis der Ausländerbehörde und damit illegal.

Elf Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere

Elf der angetroffenen Arbeiter – chinesische, vietnamesische und nigerianische Staatsbürger – konnten keine Dokumente vorlegen, die ihren Aufenthalt in Deutschland erlauben. Ein nigerianischer Beschäftigter wies sich mit einem gefälschten italienischen Pass aus.

Nach Angaben der Behörden benötigen chinesische, vietnamesische und nigerianische Staatsbürger für Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Deutschland einen nationalen Aufenthaltstitel oder ein entsprechendes Visum.

Die Zollbeamten leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen die elf Personen vorläufig fest. Nach den Vernehmungen übergaben sie die Beschuldigten an die zuständige Ausländerbehörde, die über ihren weiteren Verbleib entscheidet.

Ermittlungen gegen Arbeitgeber

Gegen den Arbeitgeber laufen Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und zur illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung, wegen Verstößen gegen melderechtliche Vorschriften sowie wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Die Ermittlungen dauern an.


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