Beim Lkw-Verkauf ins Ausland sind einige rechtliche Anforderungen und Besonderheiten zu beachten. Diese stellen sich grade für Transport- und Logistikunternehmen mit eigenem Fuhrpark, die gebrauchte Lkw aus ihrer Flotte ausmustern oder aussteuern möchten.
Grundsätzlich ist unter anderem der Fahrzeugzustand zu dokumentieren. Das gilt neben dem Inlandsverkauf auch beim Auslandsverkauf, wie Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt im aktuellen Blog der VerkehrsRundschau erklärt.
Rechtliche Anforderungen: Kontext von Export, Steuern und Haftung im Blick
Ein Auslandsverkauf von Lkw bringe aber weitere Aufgaben mit sich. Auch das Thema Sachmängelhaftung sei herausfordernder und müsse im Gesamtkontext mit Steuerrecht, Zoll, Exportkontrolle und Sanktions-Compliance betrachtet werden.
Ein wichtiger Punkt, den der Anwalt unter vielen anderen nennt: Wenn Käufer und Verkäufer in Staaten wohnen, die das UN-Kaufrecht CISG ratifiziert haben, gilt dieses automatisch. Will man dies nicht, muss es im Vertrag ausgeschlossen werden.
Weiterführende Informationen zum Auslandsverkauf von Lkw im Rechtsblog
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- Welche Pflichten für den Verkäufer sich daraus ergeben
- Welche Anforderungen beim Drittstaatenexport grundsätzlich zu beachten sind und inwieweit hier eine Absicherung sinnvoll sein kann
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