Verkehrsrecht: Frontspiegel beim Lkw – Wann ist der Blick Pflicht?

30.09.2025 19:23 Uhr | Lesezeit: 1 min
Detailaufnahme: beschädigte Front eines Lkw und ein leicht quer dazu stehender zerstörter Pkw, der sich zum Tei in die Front bohrt (Symbolbild für Unfall mit Lkw)
Kommt es zum Unfall, haben Gerichte die Frage zu klären - wer hat zu welchem Anteil Schuld und haftet entsprechend. Eine nicht immer einfache Frage, wie zwei Urteile zeigen (Symbolbild)
© Foto: lupoalb68 / stock.adobe.com

Der Blick in die Fahrzeugspiegel im Lkw ist wichtig. Doch wann sind Frontspiegel einzusehen? Entscheidend für die Haftung sind auch die Umstände des Einzelfalls, wie Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer im Verkehrsrechtsblog der VerkehrsRundschau aufzeigt.

Die Frage der Haftung hängt bei einem Verkehrsunfall oft von den Umständen des Einzelfalls ab. Das zeigen die Urteile zweier Oberlandesgerichte beim Thema Einsatz der Frontspiegel eines Lkw.

In beiden Fällen bog ein Pkw auf eine bevorrechtigte Straße ab und ein Lkw fuhr auf diesen auf. Und in beiden Fällen nutzte der Lkw-Fahrer den Frontspiegel nicht. Trotzdem kam es zu unterschiedlichen Haftungsverteilungen bei der Schuldfrage, wie Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt im Blog der VerkehrsRundschau erklärt.

Frontspiegel im Stop-and-go-Verkehr

Im Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln kam es zu einem Auffahrunfall, weil ein Pkw im Stop-and-go-Verkehr aus einer Ausfahrt in eine viel zu kleine Lücke ausscherte und sich nicht voll vor dem Lkw einordnen konnte (Aktenzeichen 5 U 116/24). Die Richter stellten fest: Der Lkw-Fahrer hätte den Pkw zwar im Front- oder Bordsteinspiegel sehen können, allerdings hätten diese im Stop-and-go-Verkehr keinen zusätzlichen Nutzen.

Frontspiegel vor der Ampel

Grundsätzlich dienen Frontspiegel in erster Linie dazu, Fußgänger und Radfahrer zu erkennen, die sich direkt vor dem Lkw befinden. Eine typische Situation beim Anfahren an einer Ampel. In dem konkreten Fall von dem OLG Köln stand der Lkw aber nicht vor einer Ampel.

War mit verkehrswidrigem Verhalten durch den Abbiegenden zu rechnen?

Nur wenn der Lkw-Fahrer mit einem verkehrswidrigen Verhalten hätte rechnen müssen, hätte er auch auf Front- und Bordsteinspiegel zugreifen müssen. Das sei in der konkreten Verkehrslage aber nicht der Fall gewesen.

Dagegen hatte der Pkw-Fahrer gegen Paragraf 10 der Straßenverkehrsordnung verstoßen. Ein Einfahrender in den Verkehr muss äußerste Sorgfaltspflicht wahren. Außerdem hat fließender Verkehr – auch bei Stop-and-go – Vorrang. Die Entscheidung: Der Pkw-Fahrer haftete allein, selbst die Betriebsgefahr des Lkw trat gegenüber dem groben Verstoß vollständig zurück.

Vergleichbare Verkehrssituation, anderes Urteil

Anders über die Haftungsverteilung entschied dagegen das OLG München in einem ähnlich gelagerten Fall, wie der Rechtsanwalt in seinem Blog erklärt. Wie die Richter hier den notwendigen Einsatz des Frontspiegels begründeten, was grundsätzlich beim Einsatz der Fahrzeugspiegel zu beachten ist und welche Lehren man aus den unterschiedlichen Urteilen sonst noch ziehen kann, erfahren Abonnenten im Profiportal VRplus. Sie können den Rechtsblog dort frei lesen.

HASHTAG


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