Es kommt auch bei Lkw mit Abbiegeassistenten immer wieder zu Unfällen. Unterschiedliche Technik in den verbauten Systemen führt zu unterschiedlichen Ausgangssituationen. Systembedingte Fehlfunktionen aber auch nicht einschätzbares fehlerhaftes Verhalten von Radfahrern oder Fußgängern lassen sich nicht ausschließen, erklärt Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt im Blog der VerkehrsRundschau.
Daher bleibe der Fahrer auch beim Vorhandensein eines Abbiegeassistenten in der Verantwortung. Trotzdem sei das System ein nicht zu unterschätzendes Hilfsmittel. Die Betonung liegt hier auf Hilfsmittel, denn die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind immer zu beachten. Außerdem gehört es zu den Pflichten, etwa bei der Abfahrtskontrolle auch die Sensoren und Kameras des Assistenten zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reinigen, erläutert der Anwalt.
Welche Pflichten den Lkw-Fahrer aber auch den Halter in Bezug auf den Abbiegeassistenten noch treffen können und was in Bezug auf die StVO konkret wichtig ist, erfahren Abonnenten im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können.