Recht und Fuhrpark: Die Krux beim Lkw-Verkauf

27.04.2026 10:28 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Handschlag zwischen zwei Personen vor einem Lkw als Symbol für eine Einigung oder den Abschluss eines Vertrags
Fuhrparkbetreiber verkaufen auch aus Gründen der Flottenerneuerung immer mal wieder ihren gebrauchten Lkw weiter. Bekannte Vorschäden sollten sie dabei immer angeben, mahnen Rechtsexperten (Symbolbild)
© Foto: shotbydave/Getty Images/iStockphoto/

Wenn Transportunternehmen ihre gebrauchten Lkw aus der Flotte ausmustern und verkaufen wollen, ist rechtlich einiges zu beachten. Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer gibt im VR-Rechtsblog einen Einblick.

Das Ausmustern oder im Fachjargon Aussteuern gebrauchter Lkw aus der eigenen Flotte gehört zum normalen Arbeitsalltag jedes Transportunternehmens. Rechtlich ist das Thema aber nicht ganz so einfach, wie Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt im Verkehrsrechts-Blog der VerkehrsRundschau beleuchtet.

Fahrzeugzustand des Lkw dokumentieren: Nicht erst beim Verkauf dran denken

Eine sehr wichtige Pflicht sei zum Beispiel, den Fahrzeugzustand lückenlos zu dokumentieren, und zwar nicht erst zum Zeitpunkt des Verkaufsgedankens, so der Anwalt. Auch unter anderem bekannte Vorschäden sind anzugeben. Das gilt sowohl bei Verkauf an Privatkäufer wie auch an einen gewerblichen Käufer.

Unterschiede zwischen gewerblichen und privaten Käufern beachten

Doch nicht nur bei der Vorstellung darüber, was nun ein Mangel am Fahrzeug ist, kann zwischen dem Verkauf an einen privaten und gewerblichen Käufer ein Unterschied bestehen, so der Anwalt. Es gibt unter anderem auch rechtliche Unterschiede bezüglich der Gewährleistungspflicht.

Unternehmen, die die Unterschiede zwischen den beiden Fällen kennen und berücksichtigen, seien vor kostspieligen Nachforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen weitestgehend sicher.

Im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau, den Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen können, erfahren Leser unter anderem:

  • Welche rechtlichen Unterschiede zwischen B2B- und B2C-Verkäufen von Lkw noch bestehen und was es mit den Unterschieden in der Gewährleistung konkret auf sich hat
  • Wo die Risiken beim Kauf an Privatpersonen hauptsächlich liegen können
  • Was man beim Verkauf - egal ob an privat oder gewerblich - tunlichst unterlassen sollte, um nicht in die unbeschränkte Haftung zu geraten
  • Was beim Verkauf sonst noch zu beachten ist, etwa bezüglich der Kaufverträge, aber auch bei weiteren Aspekten

HASHTAG


#Recht

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