Nachfolge in Unternehmen: Was gilt, wenn ein Gesellschafter stirbt?

20.04.2026 11:24 Uhr | Lesezeit: 1 min
Hand am Laptop mit Männchen drauf
Personen- oder Kapitalgesellschaften bestehen aus mehreren Gesellschaftern. Rechtliche Unterschiede bestehen zum Beispiel, wenn ein Gesellschafter stirbt. Die Nachfolge klar zu regeln, ist wichtig (Symbolbild)
© Foto: Spear/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Personen- oder Kapitalgesellschaft? Wenn ein Gesellschafter stirbt, sind die gesetzlichen Regeln unterschiedlich. Sie können vertraglich angepasst werden. Das zeigt Rechtsanwalt Axel Salzmann im Blog der VerkehrsRundschau auf.

Was ist gesetzlich vorgesehen, wenn der Gesellschafter an einem Unternehmen stirbt? Das kommt ganz darauf an, ob es sich um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft handelt, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau ausführt. Und von diesen Regeln lässt sich im Gesellschaftervertrag abweichen.

Gesetzliche Regelungen im Falle des Todes eines Gesellschafters

Zu den Personengesellschaften zählen zum Beispiel die Rechtsformen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und KG (Kommanditgesellschaft). Zu den Kapitalgesellschaften zählt zum Beispiel die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Folgende Unterschiede sind gesetzlich vorgesehen:

  • Bei Personengesellschaften wächst im Falle des Todes oder Ausscheidens aus der Gesellschaft der Anteil des verstorbenen Gesellschafters den anderen Gesellschaftern verhältnismäßig an. Die Erben haben einen Anspruch, dass die übrigen Gesellschafter sie abfinden müssen.
  • Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Gesellschaftsanteile dagegen vererblich und damit auch die Gesellschafterposition.

Die gesetzlichen Regeln treten ein, wenn im Gesellschaftervertrag nichts anderes geregelt ist, hebt der Anwalt hervor. Wichtig sei in jedem Fall, dass die Gesellschafter einer Personengesellschaft in dem Vertrag einen allseitigen Abfindungsausschluss vereinbaren.

Damit müssen die übriggebliebenen Gesellschafter im Falle des Todes eines Gesellschafters die Erben nicht abfinden. So lasse sich vermeiden, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters und die Ansprüche der Erben bedroht sei.

Erbfolge regeln: Klauseln im Gesellschaftervertrag festlegen

Um die Themen rund um Erbrecht, Erbfolge und Tod eines Gesellschafters von vornherein zu klären, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftervertrag. Damit lässt sich von der gesetzlichen Regelung abweichen und die Nachfolge im Unternehmen nach individuellen Gegebenheiten regeln.

Das gilt sowohl für Personen- wie auch für Kapitalgesellschaften. Der Einzelfall entscheidet aber über die passende Lösung, so der Rechtsanwalt.

Im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau, den Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen können, erfahren Leser unter anderem:

  • Welche drei Arten von Klauseln sich bei den beiden Gesellschaftsformen jeweils grundsätzlich anbieten,
  • wo hier die Unterschiede liegen und
  • wie Gesellschaftsvertrag und Testament rechtlich zusammenhängen.

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