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Bundestag: Arbeitsbedingungen von Paketzustellern verbessern

18.12.2024 15:16 Uhr | Lesezeit: 3 min
Paketzusteller bei der Arbeit: Zu sehen ist eine Sackkarre mit Paketen, die von einem Zusteller hinter sich hergezogen wird.
Die Vorgaben zur Zustellung von schweren Paketen sollen konkretisiert und vereinfacht werden
© Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Die beiden verbliebenen Parteien der Ampel-Koalition wollen das Postgesetz ändern, Ziel sei es, die Arbeitsbedingungen von Paketboten zu verbessern.

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Im Bundestag haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern verbessern wollen. Der nun vorgelegte Entwurf Gesetzentwurf sieht Änderungen am Postgesetz vor. Im jetzigen Postgesetz ist vorgesehen, dass Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm von zwei Personen zugestellt werden müssen, es sei denn, einer einzelnen Person wird für die Zustellung ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.

„Die Kriterien für die Eignung technischer Hilfsmittel hätten in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt werden müssen“, schreiben die Abgeordneten. Die Festlegung abstrakter Kriterien für die Eignung technischer Hilfsmittel in einer Rechtsverordnung berge die Gefahr, dass „in der praktischen Anwendung dieser Kriterien Rechtsunsicherheiten für die verpflichteten Anbieter und die für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zuständigen Behörden entstehen“, die letztlich zulasten der Zusteller gingen, heißt es weiter.

Durch den Gesetzentwurf sollen die Vorgaben zur Zustellung von schweren Paketen konkretisiert und vereinfacht werden. Die grundsätzliche Pflicht, schwere Pakete durch zwei Personen zustellen zu lassen, soll erhalten bleiben. „Sie greift ab einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm und gilt ohne Ausnahmen. Damit wird das Maximalgewicht für Pakete in der Einzelzustellung von 31,5 Kilogramm auf 23 Kilogramm abgesenkt“, heißt es im Entwurf.

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