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Neustart für Postcon NRW

17.05.2022 16:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Postcon
Briefzusteller Postcon NRW ist operativ und bilanziell restrukturiert
© Foto: Postcon

Die Gläubiger haben dem Insolvenzplanplan des größten alternativen Briefzustelldienstes an Rhein und Ruhr zugestimmt. Die Verarbeitung von rund einer halben Million Sendungen pro Tag ist gesichert, die Arbeitsplätze der gut 1000 Beschäftigten sind gerettet.

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Rund fünf Monate nach dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist die Sanierung der Postcon NRW GmbH gelungen. Die Gläubigerversammlung hat dem von der Geschäftsführung vorgelegten Insolvenzplan ohne Gegenstimmen zugestimmt. Mit einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist nun in Kürze zu rechnen.

Neustart

Damit sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Neustart von Postcon NRW geschaffen, um den marktwirtschaftlichen Wettbewerb im deutschen Briefmarkt voranzutreiben, Geschäftskunden eine attraktive Alternative für den Versand briefkastenfähiger Sendungen zu sichern und zugleich rund 1000 Arbeitsplätze in der Zustellung, Sortierung und Verwaltung zu erhalten.

Der Abschluss des Restrukturierungsverfahrens markiert für einen der größten privaten Briefdienstleister Deutschlands ein Meilenstein auf dem Weg zu langfristigem, nachhaltigem Markterfolg. So hat Postcon NRW im Rahmen der Neuaufstellung die Geschäftsprozesse und Kostenstrukturen geprüft, das Logistiknetz verdichtet und dabei auch dauerhaft unprofitable Depots geschlossen, eine Qualitätsoffensive gestartet und das Portfolio zugleich geschärft.

Mitarbeiter blieben dem Unternehmen treu

Einen wesentlichen Anteil an dieser konsequenten Weiterentwicklung haben die Beschäftigten: Sie haben großes Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit von Postcon NRW bewiesen, in dem sie hochmotiviert an Bord geblieben sind, ihr Know-how in dieser wichtigen Unternehmensphase mit voller Kraft sowie hoher Kundenorientierung eingesetzt und somit die stabile Fortführung der Geschäftstätigkeit gesichert haben.

Insolvenzverfahren aufgehoben

So wird das Mitte November 2021 beantragte und am 1. Februar 2022 eröffnete Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach nur etwa sechs Monaten in Kürze aufgehoben werden. Eigenverwaltungsverfahren sind besondere Verfahren zur Sanierung eines Unternehmens. Die Gerichte ordnen diese an, wenn sie auf Grundlage der vorgelegten Restrukturierungskonzepts von einer aussichtsreichen Sanierung ausgehen. Die Geschäftsführung behält die Verwaltungsbefugnis. Ihr wird ein Sachwalter an die Seite gestellt. (ste)

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