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Postgesetz-Reform: Steuerbefreiung soll auch für Briefkonkurrenten gelten

26.02.2024 09:53 Uhr | Lesezeit: 1 min
Briefkasten
Laut der Postgesetz-Novelle sollte nur die Deutsche Post sollte eine Umsatzsteuerbefreiung auf bestimmte Firmenpost erhalten. Das soll nun vom Tisch sein (Symbolbild)
© Foto: Asvolas/ AdobeStock

Die meisten Briefe bringt die Deutsche Post zum Empfänger, ihr Marktanteil in diesem Segment beträgt etwa 85 Prozent. Die kleinen Wettbewerber sollen nun steuerlich doch nicht benachteiligt werden.

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Konkurrenten der Deutschen Post bei der Briefbeförderung droht nun doch nicht das Aus durch die Postgesetz-Reform. Der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba, sagte am Sonntag, den 25. Februar der dpa, dass das Bundesfinanzministerium seinem Verband gegenüber eine Steuerbefreiung von Universal-Postdienstleistungen auch für Wettbewerber zugesichert habe.

Diese soll unter bestimmten Bedingungen greifen. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet. Derzeit laufen Beratungen zur Reform, im Frühjahr soll das Gesetz beschlossen werden.

Ursprünglich sollte nur der Marktführer Deutsche Post die Umsatzsteuerbefreiung auf sogenannte Teilleistungen bekommen, hinter denen sich ein Teil der lukrativen Firmenpost verbirgt. Das hätte den kleinen Konkurrenten nach Einschätzung von Otremba den Stecker gezogen, da die Post dann einen großen Preisvorteil gehabt hätte.

„Es ist gut, dass die Post keinen einseitigen Vorteil hat und wir dadurch im Wettbewerb bleiben können.“ Allerdings sei es nur die zweitbeste Lösung. Der Verbandschef hätte es besser gefunden, die jetzigen Regeln beizubehalten.

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