Kündigung bei Krankheit: BEM als Pflicht und Chance für Arbeitgeber

23.02.2026 09:26 Uhr | Lesezeit: 1 min
Männlicher Patienten fasst sich an den Rücken während der ärztlichen Untersuchung einer neben ihm stehenden Ärztin
Fällt ein Mitarbeiter über längere Zeit aus oder ist er wiederholt über längere Zeiträume kurz krankgeschrieben, kann er Anspruch auf Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) haben. Außerdem kann er eine Kündigung wegen Krankheit vor Gericht anfechten, wenn kein BEM durchgeführt wurde (Symbolbild)
© Foto: Albina Gavrilovic/GettyImages

Mitarbeiter, die über längere Zeit krank sind, können den Betrieb finanziell und personell belasten. Eine Kündigung wegen Krankheit ist allerdings an gewisse Voraussetzungen gebunden, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im VerkehrsRundschau-Rechtsblog erläutert.

Wenn Arbeitnehmer über längere Zeiträume krank sind oder durch Kurzerkrankungen immer wieder ausfallen, stellt das auch Logistik-Unternehmen vor finanzielle und personelle Herausforderungen. Eine Kündigung wegen Krankheit kann dann oft der einzige und letzte Ausweg sein, so Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau.

Kündigung von Langzeitkranken: Negative Zukunftsprognose eine Voraussetzung

Doch einfach so kündigen sollten Unternehmen nicht, bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wie der Rechtsanwalt erklärt:

  • Unter anderem müsse vorher ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) stattgefunden haben. Dieses biete aber auch Chancen, etwa um personelle Lücken zu schließen.
  • Eine ordentliche Kündigung im Fall von Krankheit lässt sich zudem nur aussprechen, wenn eine sogenannte negative Zukunftsprognose vorliegt: Es darf nicht damit zu rechnen sein, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung künftig zuverlässig liefern kann.
  • Ob eine Prognose negativ ist, entscheiden im jeweiligen Fall letztendlich aber erst die Gerichte, wenn der Mitarbeiter gegen seine Kündigung vorgeht und klagt. Dafür wenden sie verschiedene Kriterien an, die ein Unternehmen entsprechend berücksichtigen sollte. Denn es muss vor Gericht beweisen, dass der Angestellte betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt hat.

Entscheidende Rolle des BEM bei der Interessenabwägung vor Gericht

Bei der Abwägung der jeweiligen Interessen vor Gericht spielt auch die Frage eine Rolle, ob eine Weiterbeschäftigung auf lange Sicht noch möglich ist. In diesem Rahmen beurteilen die Gerichte eben auch, ob ein BEM stattgefunden hat. Arbeitgeber haben die Pflicht, ein BEM anzubieten. Es darf zudem nicht fehlerhaft durchgeführt werden, betont Rechtsanwalt Salzmann. Gesetzlich geregelt ist das Eingliederungsmanagement in Paragraf 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Der Anwalt zeigt im Rechtsblog unter anderem auch auf:

  • welche Kriterien die Gerichte bei einer Kündigung wegen Krankheit bewerten,
  • auf was Arbeitgeber bei der Durchführung eines BEM grundsätzlich achten sollten,
  • was grob Inhalte eines BEM-Gesprächs sein sollten und
  • wann eine Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz möglich oder nicht möglich ist.

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