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EU-Mobilitätspaket: Das ändert sich 2022

04.01.2022 15:40 Uhr | Lesezeit: 1 min
VR Free E Learning Mobilitaetspaket
Mit dem EU-Mobilitätspaket soll der Straßengüterverkehr in der EU fairer werden
© Foto: Alterfalter/stock.adobe.com

Im Zuge des EU-Mobilitätspakets 1 stehen für Straßengüterverkehrs-Unternehmen wichtige Änderungen im Jahr 2022 an. Was die Betriebe nun tun müssen, zeigt der VerkehrsRundschau-Überblick.

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München. Das EU-Mobilitätspaket wurde schon im Jahr 2020 verabschiedet. Die Neuregelungen treten aber erst zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft – einige davon gelten bereits seit September 2020. Andere bekommen ihr Rechtsgültigkeit nun im Jahr 2022, wieder andere sogar noch später.

Der Überblick auf VerkehrsRundschau plus

Wichtige Neuerungen stehen vor allem in den Bereichen Berufs- und Marktzugang sowie in der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrern an. Was Unternehmer konkret tun müssen, zeigt der VerkehrsRundschau-Überblick, der in Zusammenarbeit mit den BGL-Rechtsanwälten Guido Belger und Hans-Christian Daners entstand.

>> Zum Überblick „EU-Mobilitätspaket: Das ändert sich 2022“ auf VerkehrsRundschau plus!

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