EU-Parlament weitet Zuständigkeit für Clean Vehicles aus

06.02.2026 10:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein grüner E-lkw lädt an einer Ladesäule
EU-Parlament stärkt Verkehrsexpertise bei Clean Vehicles (Symbolbild)
© Foto: Tondone/Stock.adobe.com

Das EU-Parlament lässt den Vorschlag zu sauberen Firmenfahrzeugen von Umwelt- und Verkehrsausschuss prüfen. Die IRU sieht mehr Praxisnähe.

Das Europäische Parlament stellt die Weichen für die weitere Beratung der Initiative „Clean Corporate Vehicles“. Die Vorsitzenden der Fraktionen haben beschlossen, den Gesetzesvorschlag künftig gemeinsam im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sowie im Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) zu behandeln. Damit revidiert das Parlament eine frühere vorläufige Entscheidung, die Akte ausschließlich dem ENVI-Ausschuss zuzuweisen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission war im Dezember als Teil des europäischen Automobilpakets veröffentlicht worden. Mit der nun festgelegten Ausschusszuständigkeit beginnt die parlamentarische Phase der inhaltlichen Prüfung.

IRU fordert ausgewogene Betrachtung von Umwelt und Verkehr

Der internationale Straßentransportverband IRU begrüßt ausdrücklich die Einbindung beider Ausschüsse. Zwar verfolge die Initiative primär klimapolitische Ziele, ihre Auswirkungen reichten jedoch weit über Umweltfragen hinaus und beträfen die Struktur und Funktionsweise des gesamten Straßengüterverkehrs.

„In Europa sind rund 35 Millionen leichte Nutzfahrzeuge im Einsatz, viele davon im Eigentum kleiner und mittlerer Unternehmen“, erklärt Raluca Marian, EU-Direktorin der IRU. Auch wenn einzelne Betriebe formal nicht unmittelbar unter den Anwendungsbereich des Vorschlags fallen, wirkten sich die Regelungen entlang von Lieferketten und Subunternehmermodellen faktisch auf große Teile des Marktes aus.

Verkehrsexpertise entscheidend für Praxistauglichkeit

Nach Einschätzung der IRU hätte eine alleinige Befassung des Umweltausschusses die operativen Konsequenzen für Transportunternehmen nicht ausreichend berücksichtigt. Die gemeinsame Zuständigkeit von ENVI und TRAN ermögliche nun eine fundierte Bewertung sowohl der Umweltziele als auch der praktischen Umsetzbarkeit im Verkehrsalltag.

„Entscheidungen zu Flottenbeschaffung, Depotinfrastruktur, Ladeinrichtungen oder Geschäftsmodellen erfordern spezifisches verkehrsfachliches Know-how“, so Marian. Gerade die Vielfalt der Unternehmensgrößen im Straßentransport mache eine differenzierte Betrachtung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen notwendig.

IRU signalisiert Dialogbereitschaft

Die IRU hatte diese Position bereits in einem Schreiben an den Präsidenten des Europäischen Parlaments unterstrichen. Der Verband sieht die aktuelle Entscheidung als wichtigen Schritt, um regulatorische Maßnahmen realistisch und marktnah auszugestalten.

„Die Clean-Corporate-Vehicles-Initiative wird tief in die Arbeitsweise von Transportunternehmen eingreifen. Ohne die Expertise des Verkehrsausschusses wäre eine sachgerechte Bewertung nicht möglich“, betont Marian. Zugleich dankt sie den parlamentarischen Akteuren, die sich für die gemeinsame Zuständigkeit eingesetzt haben.

Der Verband kündigte an, den weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv zu begleiten und Daten sowie Fachwissen aus der Praxis der europäischen Straßenverkehrsunternehmen einzubringen. Ziel sei es, Dekarbonisierungsvorgaben so auszugestalten, dass sie wirksam, umsetzbar und mit den betrieblichen Realitäten des Sektors vereinbar sind.


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