Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Euro pro kleines Paket einzuführen, wenn Händler oder Endverbraucher dieses aus einem Drittstaat in die EU einführen. Der Vorschlag der EU-Kommission ist Teil der derzeitigen Verhandlungen zwischen Parlament und Rat zur Reform des Zollsystems der EU.
Ziel der geplanten Maßnahme ist es, die europäischen Zollbehörden zu entlasten. Täglich erreichen zwölf Millionen dieser Sendungen den europäischen Binnenmarkt, wie das Parlament weiter mitteilt. Diese Menge bereite den Zollbehörden zunehmend Schwierigkeiten, Sicherheitsstandards der Produkte zu gewährleisten.
Bedenken hinsichtlich der Kostenweitergabe an Verbraucher
Gleichzeitig forderten die Parlamentarier die Kommission auf, zu prüfen, inwiefern die Gefahr bestehe, dass diese Abgabe letztlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU getragen würde, indem Händler sie entsprechend weitergeben. Außerdem solle die Kommission gegenchecken, ob der Betrag nach den WTO-Regeln (Handelsregeln der World Trade Organisation) erlaubt ist.
Wegfall der Zollfreigrenze von 150 Euro geplant
Neben der Bearbeitungsgebühr befürworteten die Parlamentarier auch, die aktuell noch bestehende Zollbefreiung für Waren mit einem Wert unter 150 Euro aufzuheben. Händler aus Drittstaaten sollen zudem dazu angeregt werden, Lagerhäuser innerhalb der Europäischen Union einzurichten, um Kundenlieferungen dort abzuwickeln.
Auf diese Weise sollen Pakete vermehrt gebündelt und nicht einzeln in die EU importiert werden. Die Kontrolle von Massensendungen ähnlicher Waren in diesen Lagern wäre wesentlich einfacher als einzelne Pakete zu überprüfen, die aus Drittländern kommen, erläutert das Parlament.
Kritik an mangelhaften Produkten aus Fernost
„Es geht um mangelhafte Qualität, toxische Chemikalien und fehlerhafte Elektronik, die eine Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten darstellen“, erklärte Katarina Barley (SPD), Vizepräsidentin des EU-Parlaments. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Stichproben zufolge neun von zehn importierten Produkten gegen EU-Schutzvorschriften verstoßen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien „ein erster Schritt, um Plattformen wie Temu oder Shein in die Pflicht zu nehmen“. Beide Online-Marktplätze mit Sitz in Fernost sind für ihre günstigen Produkte bekannt.
Weitere Verhandlungen zur Zollreform folgen
Die Vorschläge sind Teil einer umfassenden Reform des EU-Zollsystems. Sie werden nun in den Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und dem Rat weiter behandelt. Auch die EU-Mitgliedsstaaten hatten sich zuletzt für eine Abgabe ausgesprochen, deren konkrete Höhe jedoch offengelassen.