Dänemark: Strafverfahren im Bußgeldstreit zurückgezogen

28.11.2025 16:31 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw fährt auf Autobahn in Dänemark
In Dänemark gelten seit Jahresbeginn starre Bußgelder - in der Transportbranche sorgt dies für großen Ärger
© Foto: visualpower/ AdobeStock

Im Streit um die Bußgeldpraxis in Dänemark hätten die ersten Strafverfahren gegen Transporteure wegen unbezahlter Mautgelder beginnen sollen – diese wurden nun kurzfristig zurückgezogen.

In Dänemark wehrt sich der Branchenverband International Transport Danmark (ITD) gegen die aktuelle Bußgeldpraxis des Staates. Seit Einführung der streckenbasierten Lkw-Maut am 1. Januar 2025 gelten feste Bußgeldsätze, die im Sommer zudem noch einmal auf 9000 Kronen (rund 1200 Euro) erhöht wurden. Nach Ansicht des ITD verstoßen diese pauschalen Bußgeldsätze gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der EU. Daraufhin hatte der Verband im September 2025 eine Klage gegen das Finanzministerium und das Verkehrsministerium wegen Verletzung des EU-Verhältnismäßigkeitsprinzips eingereicht.

Staatsanwaltschaft: Erst EU-rechtliche Fragen klären

Am Freitag, den 28. November hätten die ersten vier Strafverfahren gegen Transportunternehmen wegen unbezahlter Mautgelder am Stadtgericht Aalborg eingeleitet werden sollen. Wie der ITD-Verband meldet, wurden die Strafverfahren nun kurzfristig eingestellt. Demnach habe die Staatsanwaltschaft am Mittwochmittag bekannt gegeben, dass sie die Strafverfahren auf unbestimmte Zeit zurückziehe. Begründung: erst sollten EU-rechtlichen Fragen geklärt werden.

ITD hatte bereits im Vorfeld kritisiert, dass überhaupt Verfahren gegen Transportunternehmen angestrengt wurden. "Von Anfang an haben wir die Behörden kontaktiert und klargestellt, dass es reine Ressourcenverschwendung ist, die Strafverfahren vor der Entscheidung unserer Vorladung gegen den Staat zu führen“, so ITD-Direktor Stefan K. Schou. „Die Mautgelder verstoßen eindeutig gegen das EU-Prinzip der Verhältnismäßigkeit, und die Grundsatzfrage muss natürlich geklärt werden, bevor einzelne Transportunternehmen vor einen Richter gestellt werden", so Schou.

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