Die Unterhändler von Europäischem Parlament und Rat konnten sich bei der EU-Zollreform auf wichtige Punkte einigen, nun müssen sie noch von Parlament im Plenum und vom Rat offiziell angenommen werden.
DSLV zur EU-Zollreform: Haftungsrisiken für Spediteure
Was EU-Parlament und EU-Rat zur Reform der Zollunion entschieden haben. Welche Vorteile der Verband sieht und wo er Nachbesserungsbedarf anmahnt.
Was soll im Rahmen der EU-Zollreform passieren (aktueller Stand 26. März 2026)?
Konkret haben sich die beiden Organe der EU laut den Mitgliedsländern und EU-Parlament auf folgende Punkte geeinigt:
- Schaffung einer zentralen EU-Zolldatenplattform: Importeure und Exporteure müssen Zollinformationen nur einmal an dieses Portal übermitteln. Sie soll ab dem 1. Juli 2028 ihren Betrieb starten, 2031 auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen und Schritt für Schritt bis zum 1. März 2034 verpflichtend auf den gesamten Warenverkehr ausgerollt werden
- Einführung von vereinfachten Zollverfahren für „Trust & Check“-Händler: Vertrauenswürdige transparente Unternehmen profitieren von gestrafften Zollpflichten. Sie müssen dafür aber strenge Kriterien erfüllen und umfassende Informationen zu Beförderung und Konformität der Waren bereitstellen. Bereits bestehende Vereinfachungen sollen weiter nutzbar sein, die AEO-Zertifizierung bestehen bleiben (AEO: Authorised economic operator, vertrauenswürdige Händler).
- Umsetzung einer EU-weiten Bearbeitungsgebühr für Waren in kleinen Paketen über E-Commerce: Die Gebühr soll spätestens zum 1. November 2026 erhoben werden. Plattformen und Verkäufer, die den Fernabsatz nutzen, um in die EU zu verkaufen, gelten dann als Einführer von Waren. Sie sind für alle Zollformalitäten und Zahlungen zuständig. Außerdem soll es Sanktionen geben: Sie können mindestens 1 und bis zu 6 Prozent des Werts der in den vorangegangen 12 Monaten eingeführten Waren betragen.
- Einrichtung einer EU-Zollbehörde in Lille (Frankreich): Die EUCA (EU Customs Authority) überwacht die EU-Zolldatenplattform, analysiert Daten und unterstützt das Risikomanagement nationaler Zollbehörden. Sie soll unter anderem prioritäre Kontrollbereiche und Risikokriterien festlegen. Auch das Krisenmanagement bei Zollthemen auf EU-Ebene gehört zu ihren Aufgaben.
DSLV: Moderne Zollprozesse mit EU-Einigung auf dem Weg
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt, dass sich die beiden EU-Organe grundsätzlich auf die Reform der EU-Zollunion geeinigt haben, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf.
Positiv bewertet der Verband, dass auf lange Sicht damit Zollprozesse modernisiert, harmonisiert und beschleunigt werden. Dies stärke den Logistikstandort Europa. Im Einzelnen nennt er folgende Vorteile:
- EUCA und EU-Zolldatenplattform sorgen für effizientere Zollverfahren und mehr Transparenz im EU-Binnenmarkt. Zollinformationen müssen künftig nur noch einmal eingereicht werden.
- Online-Plattformen werden stärker in die zollrechtliche Verantwortung eingebunden.
- Die ab Juli 2026 wirksame Streichung der Zollfreigrenze für Kleinsendungen und die Einführung eines pauschalen Einfuhrzolls bis zur vollständigen Inbetriebnahme des EU-Data-Hubs würden für mehr Fairness im Wettbewerb zwischen traditionellem Handel und E-Commerce sorgen.
Zollreform-Kritik: Erhebliche Haftungsrisiken für Speditionen
Gleichzeitig warnt der DSLV vor erheblichen Haftungsrisiken für Speditionen, die als indirekte Zollvertreter auftreten, und mahnt Nachbesserung an.
Trotz dieser Fortschritte habe die Reform einen schweren Konstruktionsfehler. „Verantwortung wird nach dem Prinzip der Greifbarkeit verteilt, nicht nach Verschulden“, kritisiert Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des DSLV.
„Der indirekte Zollvertreter kann von den Zollbehörden als ‚einzige verantwortliche Person' herangezogen werden, obwohl er auf die Deklaration seines Auftraggebers und den Sendungsinhalt keinen Einfluss hat.“ Speditionen für Pflichten haftbar zu machen, die außerhalb ihrer Kontrollmöglichkeiten liegen, sei weder sachgerecht noch praktikabel.
Haftungsverteilung als indirekter Zollvertreter im E-Commerce besonders problematisch
Grade die Haftungsverteilung beim E-Commerce ist hier laut Verband besonders hervorzuheben: Würden Speditionen die indirekte zollrechtliche Stellvertretung für Online-Handelsplattformen außerhalb der EU übernehmen, müssten sie für sämtliche, auch nicht-fiskalische Compliance-Risiken milliardenschwerer Plattformbetreiber haften. Knell warnt: „Das ist insbesondere für mittelständische Speditionshäuser nicht tragbar.“
Gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband CLECAT drängt der Verband deshalb, die Haftungsregelungen zu korrigieren und auf eine klare Zuweisung der Verantwortung an die tatsächlichen Marktakteure.
Verfahrensdetails und Zeitplan von der EU-Kommission fehlen noch
Die Europäische Kommission habe zudem die notwendigen Durchführungsvorschriften noch nicht veröffentlicht, das sei in diesem Stadium kritisch zu sehen. „EU-Parlament und Rat haben mit ihrer Einigung einen richtigen Schritt vollzogen, allerdings ohne die Verfahrensdetails oder den Zeitplan für die Umsetzung zu kennen“, so Knell.
„Die Zollreform muss praktikabel sein und Spediteure als kompetente Zolldienstleister stärken, statt sie mit unverhältnismäßigen Risiken zu belasten. Andernfalls werden sich viele Unternehmen aus der indirekten Stellvertretung zurückziehen. Die Importabwicklung würde dadurch nicht verbessert, sondern gefährdet.“