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DSGVO: Datenpanne – was nun?

22.11.2022 09:23 Uhr | Lesezeit: 5 min
Cyberversicherung, Laptop, Schloss
Daten von Personen erfordern einen besonderen Schutz. Passiert trotzdem etwas, bestehen verschiedene Pflichten (Symbolbild)
© Foto: Urupong/stock.adobe.com

Wenn personenbezogene Daten verloren gehen oder von einem Hacker erbeutet werden, liegt eine Datenpanne nach der Datenschutzgrundverordnung vor. Unternehmen müssen dann handeln.

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) macht Vorgaben dazu, welche Melde- und Benachrichtigungs-Pflichten Unternehmen im Falle einer Datenpanne erfüllen müssen. Dabei liegt eine Datenpanne im Sinne der Verordnung vor, wenn der Schutz von personenbezogenen Daten verletzt wurde. Nur was hat ein Unternehmen zu tun, um seinen Pflichten nachzukommen?

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