Der Bundestag hat den Weg für den digitalen Führerschein freigemacht. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen die Abgeordneten, dass die Fahrerlaubnis künftig auch auf dem Smartphone bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden kann. Bevor die Neuregelung in Kraft tritt, muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen.
Mit der Reform soll der klassische Führerschein aus Plastik schrittweise ergänzt werden. Ziel ist es, die Fahrerlaubnis digital verfügbar zu machen und Kontrollen zu vereinfachen. Nach dem Bundestagsbeschluss reicht künftig der digitale Nachweis auf dem Handy aus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Neben dem digitalen Führerschein sieht die Gesetzesnovelle weitere Änderungen vor. Kommunen erhalten die Möglichkeit, die Kontrolle von Parkverstößen zu digitalisieren. Nummernschilder geparkter Fahrzeuge dürfen künftig per Kamera erfasst werden, um etwa das Vorliegen eines gültigen Parkscheins zu prüfen. Zudem können Städte und Gemeinden das Anwohnerparken auf bestimmte Gruppen wie Handwerksbetriebe oder Pflegedienste ausweiten.
Mit der Reform wird auch eine bisherige Gesetzeslücke geschlossen. Der sogenannte Punktehandel wird künftig ausdrücklich verboten. Wer Punkte aus der Flensburger Verkehrssünderdatei für andere Personen übernimmt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei gewerbsmäßigem Handel sind sogar Strafen von bis zu 30.000 Euro vorgesehen.
Alle beschlossenen Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats. Erst danach kann das Gesetz in Kraft treten und die neuen Regelungen schrittweise umgesetzt werden.