Bundestag beschließt digitalen Führerschein und neue Regeln

27.03.2026 08:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
Digitaler Führerschein auf dem Handy
Bundestag ebnet Weg für digitalen Handy-Führerschein
© Foto: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack

Der Bundestag hat den digitalen Führerschein beschlossen. Auch Parkraumkontrollen per Kamera und härtere Strafen gegen Punktehandel sind geplant.

Der Bundestag hat den Weg für den digitalen Führerschein freigemacht. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen die Abgeordneten, dass die Fahrerlaubnis künftig auch auf dem Smartphone bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden kann. Bevor die Neuregelung in Kraft tritt, muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen.

Fahrerlaubnis künftig auf dem Smartphone

Mit der Reform soll der klassische Führerschein aus Plastik schrittweise ergänzt werden. Ziel ist es, die Fahrerlaubnis digital verfügbar zu machen und Kontrollen zu vereinfachen. Nach dem Bundestagsbeschluss reicht künftig der digitale Nachweis auf dem Handy aus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Parkraumkontrollen sollen digitaler werden

Neben dem digitalen Führerschein sieht die Gesetzesnovelle weitere Änderungen vor. Kommunen erhalten die Möglichkeit, die Kontrolle von Parkverstößen zu digitalisieren. Nummernschilder geparkter Fahrzeuge dürfen künftig per Kamera erfasst werden, um etwa das Vorliegen eines gültigen Parkscheins zu prüfen. Zudem können Städte und Gemeinden das Anwohnerparken auf bestimmte Gruppen wie Handwerksbetriebe oder Pflegedienste ausweiten.

Verbot des Punktehandels beschlossen

Mit der Reform wird auch eine bisherige Gesetzeslücke geschlossen. Der sogenannte Punktehandel wird künftig ausdrücklich verboten. Wer Punkte aus der Flensburger Verkehrssünderdatei für andere Personen übernimmt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei gewerbsmäßigem Handel sind sogar Strafen von bis zu 30.000 Euro vorgesehen.

Reform tritt erst nach Zustimmung des Bundesrats in Kraft

Alle beschlossenen Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats. Erst danach kann das Gesetz in Kraft treten und die neuen Regelungen schrittweise umgesetzt werden.

In unserem VR-Verkehrsrechtsblog klärt Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer über Verkehrsrechtsangelegenheiten rund um den Straßengüterverkehr auf. Der Zugang zu unseren Blogs ist für Abonnenten kostenfrei. Ein unverbindliches, zwei-monatiges Kennlern-Abo können Sie gerne hier abschließen. 

Sie haben Fragen oder Themen für unsere Blogs, die sich unser Expertenteam genauer ansehen soll? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail an verkehrsrundschau@tecvia.com oder wenden Sie sich direkt an unsere Rechtsredakteurin Marie Christin Wiens.


HASHTAG


#Führerschein

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.