EU-Parlament will CO₂-Regeln für Transporter lockern

05.11.2026 10:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Laut IRU: CO₂-Ziele für Transporter sollen flexibler werden
©Foto: DKV

Zwei EU-Ausschüsse wollen die Vorgaben zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten lockern. Für Transporter soll das CO₂-Ziel 2035 auf 80 Prozent sinken.

Im Europäischen Parlament zeichnet sich ein Kurswechsel bei den Vorgaben zur Dekarbonisierung gewerblicher Fahrzeugflotten ab. Die Umwelt- und Verkehrsausschüsse haben sich für mehr Flexibilität bei den CO₂-Vorgaben für Transporter und gegen verbindliche Kaufziele für Unternehmensflotten ausgesprochen. Der Weltnutzfahrzeugverband IRU begrüßt die Entscheidungen.

Betroffen sind zwei Vorhaben aus dem europäischen Automobilpaket: die geplanten Regeln für saubere Unternehmensflotten sowie die Überarbeitung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und Transporter. Der Gesetzgebungsprozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Keine verbindlichen Kaufquoten für Unternehmensflotten

Die Ausschüsse wollen die von der EU-Kommission vorgesehenen verbindlichen Beschaffungsziele für Unternehmensflotten 2030 und 2035 durch Zielvorgaben ersetzen, die den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Umsetzung lassen.

Für den Straßengüterverkehr besonders relevant: Schwere Nutzfahrzeuge sollen weiterhin nicht unter diese Verordnung fallen. Auch ein Verweis auf mögliche spätere Kaufziele für Lkw, Busse und Reisebusse im Jahr 2027 wurde nach Angaben der IRU gestrichen.

Der Verband hatte verpflichtende Kaufquoten kritisiert, weil aus seiner Sicht insbesondere Fahrzeugkosten, Energieversorgung und verfügbare Lade- und Tankinfrastruktur über die tatsächliche Umstellung von Flotten entscheiden.


CO₂-Ziel für Transporter soll auf 80 Prozent sinken

Auch bei den CO₂-Flottengrenzwerten für neue Transporter sprechen sich die Abgeordneten für eine Lockerung aus. Für 2035 soll demnach ein Reduktionsziel von 80 Prozent gelten. Die EU-Kommission hatte 90 Prozent vorgeschlagen, nach derzeitiger Regelung wären 100 Prozent vorgesehen.

Zusätzliche Flexibilität sollen unter anderem fünfjährige Compliance-Zeiträume bringen. Damit könnten Hersteller ihre Zielerreichung über einen längeren Zeitraum ausgleichen.

Die CO₂-Vorgaben richten sich zwar unmittelbar an die Fahrzeughersteller. Für Handwerks-, Service- und Logistikflotten beeinflussen sie jedoch, welche Transportermodelle künftig verfügbar sind und zu welchen Kosten sie angeboten werden können.



Erneuerbare Kraftstoffe sollen größere Rolle spielen

Der Kompromiss sieht zudem eine breitere Definition emissionsfreier Fahrzeuge vor. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch Fahrzeuge berücksichtigt werden können, die ausschließlich mit zugelassenen erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden.

Voraussetzung wäre den Angaben zufolge unter anderem eine Treibhausgasminderung von mindestens 65 Prozent. Hinzu kämen konkrete Zulassungskriterien.

Die IRU sieht darin einen Schritt hin zu mehr Technologieoffenheit. Neben batterieelektrischen Fahrzeugen könnten dadurch auch andere Lösungen stärker in die Dekarbonisierung gewerblicher Flotten einbezogen werden.


Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen rückt in den Fokus

Die Ausschüsse greifen zudem die Bedeutung der Lade- und Betankungsinfrastruktur in Depots und entlang gewerblich genutzter Verkehrsachsen auf. Das Thema soll auch bei der anstehenden Überprüfung der europäischen AFIR-Regulierung berücksichtigt werden.

Für Flottenbetreiber ist das ein zentraler Punkt. Insbesondere bei E-Lkw und größeren elektrischen Transporterflotten hängt der wirtschaftliche Betrieb davon ab, ob ausreichende Netzanschlussleistung und Ladeinfrastruktur an den regelmäßig genutzten Standorten verfügbar sind.



Entscheidung im EU-Parlament steht noch aus

Die Ausschussentscheidungen sind noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Als nächster wichtiger Schritt werden im Dezember die Abstimmungen im Plenum des Europäischen Parlaments erwartet. Anschließend folgen die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten.

Die Entwicklung dürfte auch für den schweren Straßengüterverkehr relevant werden. 2027 steht eine weitere Überprüfung der CO₂-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge an. Die IRU fordert, auch dort Fahrzeugkosten, Infrastruktur, Energieversorgung und die wirtschaftlichen Bedingungen der Transportunternehmen stärker zu berücksichtigen.


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