Im Europäischen Parlament zeichnet sich ein Kurswechsel bei den Vorgaben zur Dekarbonisierung gewerblicher Fahrzeugflotten ab. Die Umwelt- und Verkehrsausschüsse haben sich für mehr Flexibilität bei den CO₂-Vorgaben für Transporter und gegen verbindliche Kaufziele für Unternehmensflotten ausgesprochen. Der Weltnutzfahrzeugverband IRU begrüßt die Entscheidungen.
Betroffen sind zwei Vorhaben aus dem europäischen Automobilpaket: die geplanten Regeln für saubere Unternehmensflotten sowie die Überarbeitung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und Transporter. Der Gesetzgebungsprozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Keine verbindlichen Kaufquoten für Unternehmensflotten
Die Ausschüsse wollen die von der EU-Kommission vorgesehenen verbindlichen Beschaffungsziele für Unternehmensflotten 2030 und 2035 durch Zielvorgaben ersetzen, die den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Umsetzung lassen.
Für den Straßengüterverkehr besonders relevant: Schwere Nutzfahrzeuge sollen weiterhin nicht unter diese Verordnung fallen. Auch ein Verweis auf mögliche spätere Kaufziele für Lkw, Busse und Reisebusse im Jahr 2027 wurde nach Angaben der IRU gestrichen.
Der Verband hatte verpflichtende Kaufquoten kritisiert, weil aus seiner Sicht insbesondere Fahrzeugkosten, Energieversorgung und verfügbare Lade- und Tankinfrastruktur über die tatsächliche Umstellung von Flotten entscheiden.