Die EU-Kommission hat ihr lang erwartetes Automobilpaket in Straßburg vorgestellt. Darin enthalten ist der Vorschlag, CO2-Grenzwerte für Fahrzeugflotten einzuführen. Das soll laut ersten Äußerungen der Kommission nur für Pkw und Vans geschehen – nicht jedoch für (schwere) Lkw. Im Vorfeld war dieser Punkt unklar geblieben. Allerdings sollen sich nur große Flottenbetreiber an CO2-Grenzwerte halten müssen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen von den CO2-Vorgaben für Fahrzeugflotten ausgenommen sein. Als große Unternehmen bezeichnet die EU-Kommission Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro.
CO2-Ziele für Fahrzeugflotten
Die genauen CO2-Ziele für Fahrzeugflotten will die EU-Kommission für jeden Mitgliedstaat einzeln definieren. Grundlage für die Berechnung soll das Bruttoninlandsprodukt (BIP) des jeweiligen Landes sein. Staaten mit einer niedrigeren Wirtschaftsleistung sollen entsprechend niedrigere CO2-Auflagen für ihre Flottenbetreiber erlassen, als Staaten mit einem hohen BIP. Die EU-Kommission will es zudem jedem einzelnen Mitgliedstaat selbst überlassen, über Anreize zum Kauf von emissionsfreien Fahrzeugen (ZEV) für Flottenbetreiber zu entscheiden. Steuerliche Anreize seien eine gute Maßnahme und hätten in Ländern wie Belgien gezeigt, dass dadurch tatsächlich viele E-Autos auf die Straße gebracht würden, teilt die Kommission mit. Die neuen Regeln für Flottenbetreiber sollen nach Vorstellung der EU-Kommission ab 2030 gelten. 2032 will die Kommission dazu eine erste Bilanz ziehen, um eventuelle Korrekturen vornehmen zu können.
Regelungen für den Lkw-Bereich
Für die Hersteller von schweren Lkw schlägt die EU-Kommission außerdem vor, die CO2-Zielwerte für 2030 zu lockern und sie auf flexiblere Art und Weise als bisher vorgesehen erreichen zu können. Für die Hersteller von kleinen Nutzfahrzeugen senkt die EU-Kommission die CO2-Ziele für 2030 von 50 auf 40 Prozent. Auch hier sollen die CO2-Vorgaben flexibler erreicht werden können. Bei Pkw schlägt die EU-Kommission in der Praxis und wie seit einigen Tagen erwartet das Aus des Verbrenner-Aus vor – ohne das so zu benennen: 2035 sollen nur noch 90 Prozent der neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge CO2-frei sein müssen. Die restlichen zehn Prozent CO2-Einsparung sollen über E-Fuels und Bio-Fuels sowie die Verwendung von „grünem“ Stahl und einem bestimmten Verrechnungsmodell erreicht werden.
Parlament und Mitgliedsstaaten am Zug
Die Vorschläge der EU-Kommission müssen in den kommenden Monaten von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament behandelt und verabschiedet werden. Erst danach werden die Neuerungen gültig. In diesem Gesetzgebungsprozess werden die Vorschläge der EU-Kommission noch geändert. Auch eine Ablehnung der Vorschläge ist möglich.
Kritik an den Plänen der EU-Kommission
Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, langjähriges Mitglied im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments, kommentiert in einer ersten Stellungnahme zu den Plänen der EU-Kommission: „Die guten Vorschläge der Kommission zur Abschaffung des Verbrennerverbots werden leider von dem neuen Vorschlag für Unternehmensflotten wieder aufgewogen. Das Gesamtpaket der Kommission versucht, alle Seiten zufriedenzustellen, richtet damit aber an anderer Stelle neuen Schaden an. Die Verantwortung für den Hochlauf der Elektromobilität wird ein wenig von Herstellerseite auf die Nutzer verlagert. Dabei bleibt das Problem fehlender Ladeinfrastruktur weiter unangetastet. Auch ein Realitätscheck für die Elektrifizierung von Lkw fehlt bisher. Eine echte Agenda für mehr Technologieoffenheit und Marktwirtschaft im Verkehrsbereich sieht leider anders aus“, kritisiert Ferber.