EU-Kommission plant Ausnahmen bei PPWR-Wiederverwendungszielen

20.10.2025 17:25 Uhr | Lesezeit: 2 min
Paletten Palettenumwicklung Folie
Palettenumwicklungen werden von den Wiederverwendungszielen der PPWR ausgenommen (Symbolbild)
© Foto: Mareike Haus/VerkehrsRundschau

Die EU-Kommission will Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder von den Wiederverwendungszielen der PPWR ausnehmen. Das Deutsche Verpackungsinstitut begrüßt den Schritt.

Die EU-Kommission will Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder im Rahmen zweier Delegierter Rechtsakte von den Wiederverwendungszielen des Artikel 29.2 und 29.3 der PPWR ausnehmen. Darauf weist das Deutsche Verpackungsinstitut (DVI) hin.

Bislang schreiben die Artikel 29.2 und 29.3 vor, dass Transport- sowie Verkaufsverpackungen, die zwischen verschiedenen Standorten des Unternehmens sowie im Geschäft mit anderen Wirtschaftsakteuren eingesetzt werden, ab dem 1. Januar 2030 zu 100 Prozent innerhalb eines Wiederverwendungssystems wiederverwendbar sein müssen.

DVI: Pauschale Wiederverwendung würde CO₂-Bilanz verschlechtern

„Studien haben gezeigt, dass eine erzwungene pauschale Wiederverwendung von Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder die CO2-Bilanz in vielen Fällen erhöhen und gleichzeitig die Arbeits- und Verkehrssicherheit mindern würde“, erklärt DVI-Geschäftsführerin Natalie Brandenburg. Die Entscheidung der Kommission, Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder von den Wiederverwendungszielen auszunehmen, zeige, wie wichtig der Dialog zwischen Kommission und Industrie ist.

Informationspapier in Vorbereitung

Um den Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette grundlegende Orientierung rund um regulatorische Aspekte der Ladeeinheitensicherung zu geben, bereitet das DVI ein praxisnahes Informationspapier vor. Es sammelt Ergebnisse des Ausschusses Ladeeinheitensicherung, in dem Mitgliedsunternehmen aus der Lieferkette ihre Expertise einbringen.


Was ist die PPWR?

Die EU-Verordnung PPWR steht für "Packaging and Packaging Waste Regulation", zu Deutsch "Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle". Sie wurde am 12. Februar 2025 als Verordnung (EU) 2024/1610 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu vermeiden, Wiederverwendung zu fördern und Verpackungen recyclingfähig zu gestalten. Als EU-Verordnung gilt die PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – auch in Deutschland.

Die Verordnung tritt am 12. August 2026 in Kraft (18 Monate nach Veröffentlichung) und ist dann verbindlich anzuwenden. Einzelne Anforderungen greifen jedoch erst zu späteren Zeitpunkten – teils 2030, teils 2040.



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