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Lenk- und Ruhezeiten: Was ist erlaubt, was nicht – und was droht bei Verstößen?

15.07.2025 12:35 Uhr | Lesezeit: 4 min
Lenk- und Ruhezeiten-Kontrolle durch Polizei
Lenk- und Ruhezeiten werden oft nicht ganz genau genommen - was im Fall eines Verstoßes drohen kann und was erlaubt ist
© Foto: picture alliance / Ostalb Network

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist für Berufskraftfahrer gesetzliche Pflicht – und für Transportunternehmen ein erhebliches Haftungsrisiko. Verstöße können teuer werden und führen häufig zu Bußgeldern, Fahrverboten oder Reputationsschäden. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die geltenden Regelungen, typische Fehlerquellen und aktuelle Urteile.

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Gesetzliche Grundlagen: Wer regelt was?

Die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßengüterverkehr ergeben sich vor allem aus:

  • VO (EG) Nr. 561/2006

  • Fahrpersonalgesetz (FPersG)

  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Sie gelten für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sofern diese gewerblich Güter befördern.


Was ist erlaubt? – Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Tägliche Lenkzeit

  • Maximal 9 Stunden, zweimal pro Woche bis zu 10 Stunden erlaubt

Wöchentliche Lenkzeit

  • Maximal 56 Stunden pro Woche

  • Innerhalb von zwei Wochen: maximal 90 Stunden

Tägliche Ruhezeit

  • Mindestens 11 Stunden, aufteilbar in 3 + 9 Stunden

  • Reduzierung auf 9 Stunden höchstens dreimal pro Woche zulässig

Wöchentliche Ruhezeit

  • Mindestens 45 Stunden (regulär)

  • Reduzierbar auf 24 Stunden, wenn Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erfolgt

Pausenregelung

  • Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit: 45 Minuten Pause

  • Aufteilbar in 15 + 30 Minuten

Wichtig: Ruhezeiten dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, wenn es sich um eine reduzierte oder regelmäßige Wochenruhezeit handelt (EuGH-Urteil 2017).



Typische Fehler bei der Umsetzung in der Praxis

  • Verkürzte Ruhezeiten ohne Ausgleich

  • Pausen falsch aufgezeichnet oder nicht eingehalten

  • Tägliche Lenkzeit überzogen

  • Wöchentliche Arbeitszeit falsch berechnet

  • Fahrerkarten nicht regelmäßig ausgelesen oder falsch ausgewertet

  • Fehlende oder unvollständige Ausdrucke aus dem digitalen Tachographen

Hinweis: Fehler bei der Auswertung von Fahrerkarten betreffen oft auch Unternehmer – die Kontrollpflicht liegt nicht allein beim Fahrer!


Was droht bei Verstößen? – Sanktionen im Überblick

Verstöße werden in Deutschland nach dem Bußgeldkatalog Fahrpersonalrecht geahndet. Die Sanktionen richten sich nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes.

Beispiele:

  • Lenkzeit um mehr als 1 Stunde überschritten: bis zu 140 € Bußgeld für den Fahrer, bis zu 270 € für den Unternehmer

  • Fehlende Fahrerkarte oder Manipulationen: bis zu 1.000 €

  • Wiederholte Ruhezeitverkürzung: auch Fahrverbot möglich

Außerdem drohen:

  • Punkte in Flensburg

  • Einträge im Gewerbezentralregister

  • Abwertung im Rahmen von Audits oder Kundenverträgen



Aktuelle Rechtsprechung (Stand 2024/2025)

  • EuGH, Urteil vom 20.12.2017 (C-102/16): Wochenruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden

  • OVG Münster, 2023: Unternehmer haften auch bei Nachlässigkeit in der Kontrollpflicht, nicht nur bei Vorsatz

  • AG Würzburg, 2024: Ausdrucke aus dem Tachographen sind bei fehlender Fahrerkarte Pflicht – auch bei Systemausfall

Diese Urteile bestätigen: Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Unternehmen und Fahrer müssen sich regelmäßig fortbilden und Systeme zur Lenkzeitkontrolle implementieren.

Fazit: Prävention ist der beste Schutz

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist kein lästiger Verwaltungsakt, sondern zentrale Voraussetzung für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Rechtssicherheit im Straßengüterverkehr. Unternehmer sollten in digitale Kontrollsysteme investieren und das Fahrpersonal regelmäßig schulen, um teure Fehler zu vermeiden.

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Lenk- und Ruhezeiten im VR-Blog thematisiert

In unserem VR-Blog für Lenk- und Ruhezeiten beschäftigt sich Olaf Horwarth, Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission, mit Fragestellungen und Rechtsangelegenheiten rund um die wichtigen Richtlinien der Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüterverkehr. Der Zugang zu unseren Blogs ist für Abonnenten kostenfrei. Ein unverbindliches, zwei-monatiges Kennlern-Abo können Sie gerne hier abschließen. 

Ihre Fragen und Anregungen können Sie gerne an leru@tecvia.com oder direkt an unsere Rechtsredakteurin Marie Christin Wiens schicken.


HASHTAG


#Lenk- und Ruhezeiten

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