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Winterreifen: Bußgeld und Anforderungen werden präzisiert

10.02.2017 09:16 Uhr
Winterreifen: Bußgeld und Anforderungen werden präzisiert
Die Winterreifenpflicht wird präzisiert
© Foto: Picture Alliance/Picturedesk/Robert Kalb

Fehlende Winterreifen können in Zukunft auch den Fahrzeughalter teuer zu stehen kommen. Außerdem werden die Anforderungen an die Pneus eindeutiger geregelt.

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Berlin. Für mehr Sicherheit auf winterglatten Straßen wird künftig neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter stärker in die Pflicht genommen. Lassen die Besitzer von Fahrzeugen bei Eis und Schnee das Fahren ohne Winterreifen zu oder ordnen es Fahrern sogar an, drohen künftig 75 Euro Bußgeld. Das sieht eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vor, mit der sich der Bundesrat in Kürze befassen wird. Wer am Steuer sitzt, zahlt weiterhin 60 Euro Bußgeld. Präzisiert werden sollen auch die Anforderungen an Winterreifen.

Die Neuregelungen sind am Freitag vorerst vertagt worden. Im Bundesrat wurde die Abstimmung über eine entsprechende Verordnung des Bundesverkehrsministeriums kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Dem Vernehmen nach gibt es noch Klärungsbedarf.

Was gilt als Winterreifen?

Bei Eis, Schnee und Glätte sind derzeit Reifen mit M+S-Kennzeichnung vorgeschrieben. Ab 1. Oktober 2024 müssen sie laut der Verordnung das „Alpine-Symbol“ mit einem Berg und einer Schneeflocke haben. Schon jetzt seien angebotene Winterreifen überwiegend damit gekennzeichnet, erläutert das Ministerium. M+S-Reifen, die bis 31. Dezember 2017 gekauft werden, sollen aber noch bis 30. September 2024 genutzt werden können.

Ruprecht Müller, Reifenexperte des ADAC, sagte der dpa: „Seit Einführung der Winterreifenpflicht gibt es wegen der wenig spezifischen Anforderungen einen weiten Bereich zulässiger Reifen. Genaue Definitionen der Wintereignung von M+S-Reifen gibt es bisher nicht.“ Künftig sollten Winterreifen daher zusätzlich mit dem bekannten Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sein. „Damit sind testgestützte Mindestanforderungen fürs Fahren auf Schnee definiert.“

Strengere Regeln für Lkw und Busse

Der Bundesrat will darüber hinaus durchsetzen, dass die Winterreifenpflicht bei Lkw und Bussen erweitert wird, um bei allen Witterungsbedingungen eine akzeptable Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Unter anderem wird der Verkehrsausschuss empfehlen, in Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung das Wort „Antriebsachsen“ durch die Wörter „vorderen Lenkachsen sowie der permanent angetriebenen Achsen“ zu ersetzen.

Denn gemäß aktueller und jetzt geplanter Rechtslage müssen an Lkw und Busse nur die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Ein wesentliches Merkmal für die verpflichtende Einführung von Winterreifen auf der Antriebsachse von Nutzfahrzeugen war die Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden durch liegenbleibende Lkw bereits an leichten Steigungen im Fernstraßenbereich.

Erhöhte Sicherheit bei winterlichen Verhältnissen

Durch die Testergebnisse der Fachpresse sowie von Reifenherstellern lasse sich bei winterlichen Bedingungen jedoch eine deutliche Verbesserung der Fahrstabilität sowie eine erhebliche Verkürzung des Bremsweges von Lkw feststellen, wenn diese auf allen Achsen mit Winterbereifung ausgerüstet sind. Eine Ausrüstung zumindest der Lenk- und Antriebsachsen mit Winterbereifung bewirke somit eine mehr als zehnprozentige Verkürzung des Bremsweges bei vertretbarer Investitionshöhe gegenüber der aktuell geplanten Rechtslage.

Vor dem Hintergrund des steigenden Anteils von LKW im Güterkraftverkehr, aber auch von Bussen im Nahverkehr sowie den boomenden Fernbuslinien in Europa, sollte unter allen Witterungsbedingungen akzeptable Verkehrssicherheit gewährleistet sein. (dpa/jt)

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