Neue Abholregeln: Nordseehäfen verschärfen digitale Vorgaben (SRO)

18.03.2026 15:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Transportunternehmen und Lkw‑Fahrer werden verpflichtend in den SRO‑Prozess eingebunden; Terminals prüfen digitale Abholrechte künftig in Echtzeit.
Transportunternehmen und Lkw‑Fahrer werden verpflichtend in den SRO‑Prozess eingebunden
© Foto: HHLA

Die deutschen Nordseehäfen führen die finale Stufe des Secure‑Release‑Order‑Prozesses ein. Abholrechte für Containerimporte sind nun ausschließlich digital gültig – mit Auswirkungen auf Transportunternehmen, Lkw‑Fahrer und Terminalprozesse in Hamburg und Bremerhaven.

Die Einführung der Secure Release Order (SRO) in den deutschen Nordseehäfen erreicht ihren Endpunkt. Ab 23. März in Hamburg und ab 25. März 2026 in Bremerhaven dürfen Container nur noch abgeholt werden, wenn ein gültiges digitales Abholrecht über die Plattform German Ports hinterlegt ist. Damit werden erstmals auch Transportunternehmen und Lkw‑Fahrer verbindlich in den Sicherheitsprozess eingebunden.

Mit der verpflichtenden Teilnahme entsteht durchgängig Transparenz vom Eintreffen des Containers bis zur Übergabe an den vor- oder nachgelagerten Verkehr. Die Plattform, betrieben von den IT‑Spezialisten Dakosy und dbh, bildet damit einen bundeslandspezifisch abgestimmten, einheitlichen Sicherheitsstandard ab.

„Durch den hafenübergreifend geltenden einheitlichen Standard wirken die Nordseehäfen dem Drogenschmuggel geschlossen entgegen. 99 Prozent des Containerumschlags werden bereits über German Ports abgewickelt. Der stufenweise Change-Prozess seit 1. Oktober 2025 hat einen geordneten Übergang sichergestellt, bei dem ein störungsfreier Umschlag oberste Priorität hatte“, so Marco Molitor, Vorstandsvorsitzender der dbh.

Einbindung der Transportunternehmen wird verbindlich

Mit dem Wechsel in den Regelbetrieb müssen abholende Unternehmen sicherstellen, dass für jeden Container ein digitales Abholrecht vorliegt. Terminals prüfen die Berechtigung nun automatisiert bei der Einfahrt des Lkw – und zwar in Echtzeit. Die Identifikation des Fahrers erfolgt über IDP‑Systeme wie ImpalaID, CONROO oder Passify.

Eine Ausnahme bleibt das Terminal in Wilhelmshaven. Hier gilt weiterhin eine Übergangsregelung, bis das neue niedersächsische Hafensicherheitsgesetz in Kraft tritt.

Neue Anforderungen: Abholrecht wird zur Grundlage jeder Slotbuchung

Mit Stufe 2 treten zwei wesentliche Änderungen im Terminalbetrieb in Kraft:

  • Slotbuchungen ohne gültiges Abholrecht sind nicht mehr möglich.

  • Die Terminalsysteme gleichen die Berechtigung des zugeordneten Unternehmens automatisch ab, bevor ein Container freigegeben wird.

Beide Schritte erhöhen die Nachvollziehbarkeit in der Lieferkette und sollen Manipulationen verhindern.

Technische Vorbereitung empfohlen

„Alle Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Fahrer in den eingesetzten IDP-Systemen korrekt registriert und eindeutig zugeordnet sind. Darüber hinaus muss jedes beteiligte Unternehmen in German Ports registriert sein“, betont Dakosy‑Vorstand Ulrich Wrage.

Besonders hebt er hervor, dass erstmals auch der Nachlauf nahtlos in den Standard integriert wird: „Unser Prozess betrachtet nicht nur isoliert die Freistellung, sondern integriert alle Beteiligten eines Containerimports nahtlos, transparent und nachvollziehbar in den neuen Standard.“

Über 15.000 aktive Nutzer

Nach Angaben der Betreiber nutzen inzwischen weit mehr als 15.000 Akteure die digitale SRO‑Freistellung. Damit gehört German Ports zu den wichtigsten nationalen IT‑Infrastrukturen für Hafenprozesse.


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