Seehäfen sehen bisher keinerlei Bürokratieabbau

20.11.2025 08:29 Uhr | Lesezeit: 3 min
Hanseatische Nervenstärke
Die Hafenwirtschaft beklagt einen „Modernisierungstau“ und hofft auf Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen
© Foto: m.mphoto/Adobe Stock

Die deutsche Hafenwirtschaft kritisiert, dass der von der Bundesregierung angekündigte Bürokratieabbau nach wie vor auf sich warten lässt und man hofft auf Mittel aus dem Sondervermögen.

Der neugewählte Präsident des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS), Sebastian Jürgens, kritisierte das am Mittwoch, 19. November, in Hamburg. Der Bundesverband ZDS vertritt rund 140 Mitglieder. Darunter sind Hafenverwaltungen, Logistiker und Terminaltreiber. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe weniger Bürokratie und mehr Wettbewerbsfähigkeit versprochen, sagte Jürgens. „Bislang sehen wir noch nicht die erhofften Effekte.“ Teilweise erlebe die Branche das Gegenteil: „Neue bürokratische Hürden für die Häfen, die unnötig Zeit und Kapital binden.“

Einfuhrumsatzsteuer soll reformiert werden

Als ein Beispiel von mehreren nannte Jürgens die Einfuhrumsatzsteuer. Der Zoll erhebt die Steuer, wenn Waren aus Drittländern eingeführt werden. Erst im Anschluss nach der Zahlung kann das Geld über die Umsatzsteuererklärung zurückgeholt werden. In anderen EU-Staaten gelten vergleichsweise einfachere Regeln, die Unternehmen entlasten. Die Einnahmen des Zolls aus der Einfuhrumsatzsteuer – die Wettbewerbsgleichheit zwischen Nicht-EU-Unternehmen und EU-Unternehmen herstellen soll – lagen vergangenes Jahr bei 73,5 Milliarden Euro. „Kapital, das der Wirtschaft für Investitionen entzogen wurde“, kritisierte Jürgens. Im Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Bundesregierung angekündigt, ein neues Modell einzuführen. Dazu sagte Jürgens, das zugesagte Verrechnungsmodell müsse zügig umgesetzt werden.

Ruf nach Mitteln aus dem Sondervermögen

Ein seit langer Zeit wichtiges Anliegen der Hafenwirtschaft ist die Finanzierung der Seehäfen. Regulär zahlt die Bundesregierung den Ländern jährlich 38,3 Millionen Euro für Investitionen. Die Beteiligung des Bundes an den „Hafenlasten“ ist gesetzlich geregelt. Die Hafenwirtschaft sieht die Summe als unzureichend an und beklagt einen „Modernisierungstau“. Der Investitionsbedarf liegt dem ZDS zufolge bei 15 Milliarden Euro. Hier biete das Infrastruktursondervermögen „eine historische Chance, gegenzusteuern“, sagte Jürgens. 15 Milliarden Euro machten drei Prozent des Volumens aus. Das sei keine überzogene Forderung, sagte Jürgens. Zusätzlich müsse die Bundesregierung dauerhaft 500 Millionen Euro im Jahr an die Länder für Investitionen in die Seehäfen zahlen, sagte Jürgens.


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