Bayern fördert wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge ab 2026

09.12.2025 13:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw lädt an einer Tankstellen-Zapfsäule mit Wasserstoff-Logo vor weiß-blauem Himmel
Wasserstoff-Nutzfahrzeuge sollen durch das neue bayerische Förderprogramm ab 2026 wirtschaftlich attraktiver werden
© Foto: audioundwerbung/GettyImages

Bayern startet 2026 ein Förderprogramm zur Anschaffung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge. Die Initiative soll hohe Investitionskosten abfedern und den Markthochlauf emissionsfreier Transporttechnologien beschleunigen.

Die bayerische Staatsregierung bereitet ein neues Förderprogramm vor, das den Einstieg in die Wasserstoffmobilität im Nutzfahrzeugsektor erleichtern soll. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Hürden beim Kauf emissionsfreier oder sauberer Fahrzeuge zu senken und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr zu leisten.

Die Regierung sieht darin einen zentralen Baustein, um technische Optionen offen zu halten und regionale Wertschöpfungsketten rund um Wasserstoff weiterzuentwickeln.

Warum Bayern ein eigenes Förderprogramm auflegt

Wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge seien notwendig bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr, so das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Allerdings liegen die Anschaffungskosten noch deutlich über denen konventioneller Dieselmodelle oder batterieelektrischer Alternativen.

Das Programm soll diesen Kostennachteil ausgleichen und bereits bestehenden Förderlinien zum Aufbau von Elektrolysekapazitäten und Wasserstofftankstellen ergänzen. Es soll damit die gesamte regionale Wertschöpfungskette adressieren.

Ziele der Förderung

Die Förderrichtlinie hat das Ziel, Mehrkosten beim Kauf neuer Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennungstechnologie zu verringern. Durch die finanzielle Unterstützung soll der Markthochlauf beschleunigt und der Einsatz wasserstoffbasierter Antriebe im gewerblichen Verkehr ausgeweitet werden.

Wer einen Antrag stellen kann

Der Kreis der Antragsberechtigten sei bewusst weit gefasst. Gefördert werden können sowohl juristische als auch natürliche Personen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung über einen Unternehmenssitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern verfügen.

Starttermin und Ablauf der Antragstellung

Die Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Die Vergabe erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe, die zusätzliche fachliche Vorgaben und einzureichende Unterlagen definieren. Der Projektträger veröffentlicht diese Aufrufe und übernimmt die Prüfung eingereichter Projektskizzen und Anträge. Ein erster Förderaufruf ist für Anfang 2026 vorgesehen.

Was gefördert wird

Förderfähig sind Erwerb und Leasing von emissionsfreien (Art. 2 Nr. 102g AGVO) oder sauberen (Art. 2 Nr. 102f AGVO) neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennerantrieb auf Basis des Art. 36b AGVO.

Technische und betriebliche Voraussetzungen

Für eine Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Das Fahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein.

  • Es muss an einem Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Unternehmens in Bayern stationiert sein.

  • Das Fahrzeug ist während der gesamten Zweckbindungsdauer in Betrieb zu halten.

  • Pro Kalenderjahr sind mindestens 20.000 Kilometer Laufleistung zurückzulegen.

Höhe der finanziellen Unterstützung

Die Zuwendungen können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die maximalen Fördersummen je Fahrzeug unterscheiden sich je nach Fahrzeugkategorie und werden in den jeweiligen Förderaufrufen konkret benannt.

Verfahren und Ansprechpartner

Die organisatorische Abwicklung des Programms übernimmt ein beliehener Projektträger. Er ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die fachliche Prüfung der Unterlagen durch. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten sollen zeitnah bereitgestellt werden.

Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, da der Projektträger auch Hinweise zu Antragsformalitäten und Verfahrensabläufen bereitstellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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