Hamburg. Die Elbvertiefung von 1999 verstößt nach Ansicht des World Wide Fund for Nature (WWF) gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Nach einer am Mittwoch vorgelegten Studie des WWF wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen nach dem Eingriff in die Flusskultur nicht umgesetzt. „Acht Jahre nach der Elbvertiefung ist der ökologische Zustand der Unterelbe bedrohlich“, sagte WWF-Expertin Beatrice Claus. Angesichts eines deutlich größeren Tidenhubs in der Elbmündung mangele es vor allem an Überflutungsflächen. „Der WWF warnt dringend vor einer erneuten Vertiefung der Elbe“, so Claus. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für eine weitere Elbvertiefung. Noch bis Freitag liegen die Planunterlagen der Initiative „Zukunft Elbe“ in 60 Ortschaften entlang des Flusses aus. Die Interessengemeinschaft, der auch das Bundesverkehrsministerium und die Stadt Hamburg angehören, will erreichen, dass die Elbe von Containerschiffen mit einem Tiefgang von bis zu 14,5 Metern befahren werden kann. „Dafür müsste der Strom in manchen Passagen bis zu 1,90 Meter tiefer ausgebaggert werden“, so die WWF-Expertin Claus. Auf diese Weise will „Zukunft Elbe“ das Wachstum des Hafens Hamburg stärken. Der WWF kritisiert den Wettbewerb unter Norddeutschlands Häfen und fordert stattdessen ein überregionales Konzept für den steigenden Containerverkehr. „Drei Tiefwasserhäfen sind unnötig. Wenn man auf die Vertiefung von Elbe und Weser verzichtet, lassen sich 400 Millionen Euro Steuergelder einsparen“, sagt Umweltexpertin Claus. In der Studie über die Auswirkungen der Elbvertiefung beklagt der WWF schlechtere Sauerstoffverhältnisse, das Verschlicken der Nebenflüsse, eine schnellere Strömung und vor allem den Verlust der ökologisch wichtigen Flachwasserbereiche. Die Baggerarbeiten würden zudem auf einer Fläche von 4000 Hektar den Lebensraum am Flussboden empfindlich stören. Nach Ansicht des Hamburger Senats kann 2008 mit der Vertiefung begonnen werden, 2009 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. (dpa)
WWF kritisiert Umwelt-Ausgleich für Elbvertiefung
Die Elbvertiefung von 1999 verstößt nach Ansicht des WWF gegen das Bundesnaturschutzgesetz: Ausgleichsmaßnahmen seien nicht umgesetzt worden